





Waschmaschine und Geschirrspüler gehören zur Standardeinrichtung in den meisten Haushalten. Wer damit leichtfertig umgeht, riskiert unter Umständen den Versicherungsschutz, wenn etwas passiert.
In mehreren Gerichtverfahren kamen die Richter zu dem Urteil: Wer ein Gerät laufen lässt und dabei nicht regelmäßig überprüft, ob es funktioniert – was unmöglich ist, wenn man sich nicht zu Hause aufhält – handelt grob fahrlässig. Das kann teuer werden, was die eigene Wohnungseinrichtung betrifft.
Gedeckt sind oft nur Schäden des Nachbarn
Wenn in der Wohnung des Nachbarn Wasser eindringt oder das nicht ausgeschaltete Bügeleisen überhitzt und einen Brand auslöst, übernimmt die Haftpflichtversicherung den Schaden der Nachbarn auch dann, wenn er grob fahrlässig verursacht wurde.
Bei Ihrem eigenen Haushalt ist der Ersatz des Schadens aber unter Umständen gefährdet, denn die Versicherung kann je nach dem Schweregrad der Fahrlässigkeit ihre Leistungen auf einen eingeschränkten Umfang reduzieren.
Einige Versicherer verzichten in der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung allerdings auf den sogenannten Einwand der groben Fahrlässigkeit – es zahlt sich also aus, die Polizze von einem Fachmann prüfen zu lassen und gegebenenfalls den Anbieter zu wechseln, noch ehe ein Schaden eingetreten ist.
So kann man Schäden vorbeugen
Noch besser ist es natürlich, alles zu unternehmen, damit es gar keinen Versicherungsschaden gibt. Die moderne Technik bietet bei Haushaltsgeräten hier etliche Möglichkeiten.
• Bei Waschmaschine und Geschirrspüler sollte man das Gerät nötigenfalls aufbessern und einen Aquastopp anbringen.
• Den Wasserhahn an der Waschmaschine muss man nach Benutzung wieder abdrehen
• Es empfiehlt sich, die Geräte regelmäßig prüfen und dabei besonders auf verschleißanfällige Teile wie zum Beispiel Schläuche zu achten.
• Wenn Reparaturen notwendig sind, wenden Sie sich an einen Profi. Do-it-yourself-Versuche können mit herben und kostspieligen Enttäuschungen enden.
• Lassen Sie allfällige Schäden umgehend beheben, jede Wartezeit macht die Sache noch schlimmer.
Generell gilt: Als Versicherungsnehmer sind Sie verpflichtet, Schäden so gering wie möglich zu halten. Wenn doch etwas passiert, sollten Sie es so schnell wie möglicher der Versicherung melden.
In den ersten Wochen des neuen Schuljahres bringen viele Eltern ihren Nachwuchs zur Schule – zu Fuß, mit Öffis, aber auch mit Rad und Auto.
Beim Transport muss man unbedingt auf die richtige Kindersicherung achten. Wir sehen leider immer wieder, dass Kinder nicht vorschriftsmäßig gesichert sind - selten durch Nachlässigkeit, im Auto oft durch Fehler beim Einbau eines Kindersitzes oder falsche Gurtführung. Oder der Sitz passt nicht zu Größe und Gewicht des Kindes.
Beim Kindertransport am Fahrrad herrscht oft Unsicherheit über Vorschriften und Regeln, weiß ÖAMTC-Techniker Steffan Kerbl.
Die richtige Kindersicherung gilt natürlich auch, wenn Kinder von anderen Betreuungspersonen mitgenommen werden.
Was zu beachten ist
Im Auto sind Kinder bis zum Ende des 14. Lebensjahres oder, wenn sie kleiner als 1,35 Meter sind, in einem geeigneten Kindersitz zu sichern. Aus Sicherheitsgründen empfiehlt sich die Verwendung eines Kindersitzes bis zu einer Körpergröße von 1,50 Meter. Der Kindersitz muss in Größe und Gewicht zum Kind passen. Außerdem ist zu beachten, dass nicht jeder Kindersitz in jedes Auto passt.
Beim Transport am Fahrrad – egal ob Kindersitz, Anhänger oder Lastenfahrrad mit Transportbox – gilt die Helmpflicht für Kinder bis zwölf Jahre. Wichtig ist, dass die Größe passt und die Helmbänder richtig eingestellt sind.
Außerdem muss für jedes Kind ein eigener Sitzplatz mit Gurtsystem vorhanden sein. Die Konstruktion muss so angelegt sein, dass Hände und Füße nicht in die Räder bzw. Speichen kommen können. Der:die Fahrer:in muss mindestens 16 Jahre alt sein. Das Mitfahren von Kindern auf Scootern oder E-Scootern ist verboten.
Expertentipps für die richtige Kindersicherung im Auto
Der beste Kindersitz hilft nur, wenn er korrekt eingebaut wird – hier die Einbautipps:
- Die Bedienungsanleitung genau befolgen, um Fehlbedienung zu vermeiden. Oft gibt es nur mehr QR-Codes am Sitz und Online-Anleitungen, unbedingt auch Anleitungsvideos nutzen, sie können enorm helfen.
- Der Kindersitz muss sich fest auf dem Fahrzeugsitz befestigen lassen, sollte kippsicher sein und nicht verrutschen können. Der Sitz ist fest, wenn man das ganze Auto damit etwas hin- und herschaukeln kann!
- In manchen Fahrzeugen liegen die Isofix-Anschlusspunkte so ungünstig, dass bei montiertem Kindersitz das Gurtschloss unzugänglich ist. Hier können und dürfen Sitzerhöher ohne Isofix-Verankerung verwendet werden.
- Rückwärts gerichtete Systeme nicht bei aktiven Front-Airbags auf dem Beifahrersitz verwenden.
- Die Auto-Kopfstütze sollte montiert bleiben, sie verringert das Verletzungsrisiko bei einem Heckaufprall.
- Auf den richtigen Gurtverlauf achten: Der Schultergurt soll über die Schultermitte, der Beckengurt so tief wie möglich über die Leistenbeuge gehen. Das Kind sollte immer straff angegurtet sein, der Gurt darf nicht verdreht sein.
Zurückzuführen sei dies vor allem auf die steigende Zahl von Wahlarztversicherungen, heißt es in einer Analyse der Vergleichsplattform krankenversichern.at.
Die prozentuell meisten Privatversicherten gibt es in Kärnten, die wenigsten in Niederösterreich.
Die Zahl der in Österreich privat Krankenversicherten ist in den letzten zehn Jahren um fast 500.000 gestiegen und hat 2024 mit mehr als 3,57 Millionen einen neuen Höchststand erreicht. Das zeigt eine Marktanalyse der Avers Versicherungsmakler GmbH, Betreiberin der Vergleichsplattform krankenversichern.at.
Der Zuwachs um 69.326 Personen im Jahr 2024 gegenüber dem Jahr davor sei der größte absolute Anstieg innerhalb eines Jahres seit Beginn der Erhebung. Damit seien mittlerweile 38,94 % der Gesamtbevölkerung privat krankenversichert.
Die Entwicklung zeige, dass sich die Nachfrage nach privaten Versicherungslösungen nicht nur stabilisiert, sondern weiter beschleunigt habe. 2024 könnte sich damit als Trendwende von moderatem zu dynamischem Wachstum etablieren, heißt es in der Analyse.
Noch 2022 hatte die Zahl der Netto-Neukunden mit 14.842 den niedrigsten Wert seit 2014 erreicht. Anschließend kam es zu einem starken Anstieg: 2023 wurden 60.278 Neuversicherte in der Krankenversicherung verzeichnet, im Vorjahr dann 69.326.
Trend zu Wahlarztversicherungen
Hauptverantwortlich für den starken Anstieg seien Wahlarztversicherungen. Sonderklassenversicherungen würden zwar weiterhin eine Rolle spielen, aktuell gegenüber Wahlarztversicherungen aber etwas in den Hintergrund treten, so Krankenversichern.at
Bereits seit mehreren Jahren sei ein enormer Zulauf zu Wahlarztversicherungen zu beobachten, erläutert Sebastian Arthofer, COO von krankenversichern.at. Die Nachfrage nach Wahlarztversicherungen übertreffe derzeit alle anderen Krankenversicherungsprodukte deutlich.
Die Entwicklung spiegle sich auch in den Leistungen der privaten Krankenversicherungen wider. Arztleistungen stiegen im Jahr 2024 signifikant um 23 % auf 304,56 Millionen Euro, was 15,2 % der Gesamtauszahlungen ausmachte.
Größter Ausgabenblock sei aber weiterhin der Krankenhauskostenersatz mit 1.154,88 Millionen Euro gewesen, was 57,6 % aller Leistungen entspreche.
Zur Privatversicherungsquote
Die Privatversicherungsquote, also der Anteil der privat Krankenversicherten an der Bevölkerung, ist in Kärnten laut Analyse mit 51,4 % am höchsten, gefolgt von Salzburg (48,5 %) und Wien (45,6 %).
Die niedrigsten Anteile weisen Niederösterreich (28,0 %), Vorarlberg (31,9 %) und das Burgenland (32,3 %) auf.
Die regionalen Unterschiede ließen sich unter anderem auf das regionale Einkommensniveau, die Erreichbarkeit und Qualität öffentlicher Gesundheitsdienste sowie lokale Präferenzen in Bezug auf Vorsorge und Behandlung zurückführen, heißt es in der Studie.
Das Grillen hat jetzt Hochsaison, damit erhöht sich aber auch die Gefahr von Verletzungen.
Rund 1.000 Österreicher müssen jährlich ins Krankenhaus, weil sie sich beim sommerlichen Grillvergnügen verletzt haben. Rund 80 Prozent der Verletzten sind Männer, die Hälfte davon ist zwischen 20 und 40 Jahre alt.
Die hauptsächlichen Verletzungen sind Verbrennungen, mit denen jeder zweite Hobby-Griller im Spital landet. Ausgelöst werden die Brandverletzungen durch Stichflammen, die entstehen, wenn man aus Ungeduld zu Spiritus oder Benzin als Zündhilfen greift.
Hochexplosives Gemisch
„Die Flüssigkeit verdampft auf der Grillkohle zu einem hochexplosiven Gemisch, das sich rasend schnell ausbreitet, ehe es sich entzündet", warnen die Experten des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KfV).
Gefährlich ist auch der Grill selbst, der enorm hohe Temperaturen erreicht und schwere Brandverletzungen an Händen und Füßen hervorruft, wenn er umstürzt. Deshalb muss jeder Grillmeister darauf achten, dass er ein standfestes Grillgerät auf einem ebenen Standplatz zur Verfügung hat.
Stich- und Schnittverletzungen
16 Prozent der verletzten Grillfreunde ziehen sich offene Wunden zu. Klassische Verletzung dabei ist der Schnitt mit dem Messer bei den Vorbereitungsarbeiten. Aber auch Stichverletzungen mit Grillgabeln oder Fettspritzer können schmerzhaft sein.
Sogar Knochenbrüche – sie stellen immerhin jede achte Grill-Verletzung – sowie Sehnen- und Muskelverletzungen kommen vor. Häufig dann, wenn Grill-Liebhaber über scheinbar harmloses Grill-Zubehör oder das Grillgerät selbst stolpern.
„Zum Grillen braucht man ausreichend Platz und Ordnung. Sind Kinder beim Grillen dabei, muss man besonders darauf achten, dass sie nicht zu nahe an den Griller kommen und das Gerät beim Herumtoben nicht berührt oder umgestoßen wird“, wird gemahnt.
Brennbare Gegenstände in Sicherheit bringen
Materialien wie Servietten, Pappteller und Plastikbecher gehören nicht in die Barbecue-Umgebung, sondern in sicherer Entfernung auf den Tisch. Wichtig ist auch, den Grill nicht auf trockenem Gras aufzustellen, sowie beim Grillen auch immer auf die Windrichtung sowie auf Funkenflug zu achten und alle leicht brennbaren Gegenstände in Sicherheit zu bringen.
Versicherungsschutz ratsam
Angesichts der nicht zu unterschätzenden Gefahr sollten Grillfreunde, die ihrem Hobby häufig nachgehen, eine private Unfallversicherung überlegen. Die soziale Unfallversicherung übernimmt zwar nach Unfällen zahlreiche Leistungen wie Unfallheilbehandlung, medizinische und berufliche sowie soziale Rehabilitationsmaßnahmen, sie bietet auch finanzielle Unterstützung, doch gilt dies nur für Unfallfolgen, die in Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen, was beim Grillen in den meisten Fällen nicht der Fall sein dürfte.
Eine private Unfallversicherung springt dagegen auch bei Freizeitunfällen ein. Je nach Vertrag haben Versicherte unter Umständen Anspruch auf die Zahlung einer Unfall-, Invaliden-, Pflege- oder Waisenrente, Beihilfe für Rehabilitationsmaßnahmen, Zuschüsse bei kosmetischen Operationen und ähnliches mehr. Ihr Versicherungsmakler verhilft ihnen zum optimalen Versicherungsschutz.
Auf den privaten Bereich entfiel knapp ein Viertel, der Anstieg war hier mit +9,8 % noch höher. In der Ärztekammer ortet man nicht nur Handlungsbedarf, sondern auch bereits eine „Flucht“ von Patientinnen und Patienten in die private Krankenversicherung.
57,03 Milliarden Euro oder 11,8 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) sind in Österreich 2024 an laufenden Ausgaben für Gesundheitsleistungen und -güter, einschließlich Langzeitpflege, angefallen. Dies teilte die Statistik Austria mit.
Gegenüber 2023 erhöhten sich die nominellen Ausgaben damit um 8,0 %. Zum Vergleich: Die Inflation laut Verbraucherpreisindex (VPI) betrug 2024 im Jahresschnitt 2,9 %.
Auch der Anteil der Ausgaben am Bruttoinlandsprodukt war 2024 höher als 2023, und zwar um 0,6 Punkte. „Dieser Anstieg ist vor allem darauf zurückzuführen, dass die Ausgaben in allen Bereichen des Gesundheitswesens spürbar zugenommen haben, während das nominelle BIP im gleichen Zeitraum nur geringfügig wuchs“, sagt Thomas Burg, fachstatistischer Generaldirektor der Statistik Austria.
Plus 7,5 %bei öffentlichen Ausgaben
Mehr als drei Viertel (76,3 %) waren öffentliche Ausgaben: Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger zahlten 43,5 Milliarden Euro der laufenden Gesundheitsausgaben. Das ist ein Plus in Höhe von 7,5 %. 2017 bis 2023 waren es jährlich im Schnitt +6,1 % gewesen.
2024 habe es in sämtlichen Bereichen des Gesundheitswesens hohe Zuwachsraten gegeben, hält die Statistik Austria fest. „So nahmen die öffentlichen Gesundheitsausgaben insbesondere für Krankenanstalten, für Behandlungen im niedergelassenen Bereich, im Bereich der Langzeitpflege und für Heilbehelfe überdurchschnittlich stark zu.“
Private Ausgaben um knapp ein Zehntel gestiegen
Die laufenden Gesundheitsausgaben der privaten Haushalte, freiwilligen Krankenversicherungen, privaten Organisationen ohne Erwerbszweck sowie Unternehmen beliefen sich auf 13,53 Milliarden Euro (+9,8 %).
„Dieser Zuwachs lag über dem durchschnittlichen jährlichen Anstieg zwischen 2017 und 2023 von 2,8 %“, berichtet die Statistik Austria. Starke Anstiege seien auch hier bei den stationären und ambulanten Leistungen zu beobachten.
Der Versicherungsverband meldet in seinem Jahresbericht für 2024 ein Leistungsvolumen von 2,66 Milliarden Euro – verglichen mit 2023, ist das ein Anstieg um 11,4 %. 3,57 Millionen Personen waren 2024 privat krankenversichert (+2,0 %).
„Starkes Signal“, aber auch ein „Warnruf“
Dass Österreich „so viel wie nie“ in seine Gesundheitsversorgung investiere, sieht Johannes Steinhart, Präsident der Wiener und der Österreichischen Ärztekammer einerseits als „starkes Signal“, andererseits aber als „Warnruf“, wie er in einer Aussendung am Donnerstag sagte.
„Ein BIP-Anteil von 11,8 % verpflichtet uns zu einer ehrlichen Diskussion: Was bringt wirklich Versorgung? Wie lenken wir Patientinnen und Patienten sinnvoll durch das System?“, fügt Eduardo Maldonado-González, Vizepräsident der Wiener Ärztekammer, hinzu.
„Viele flüchten bereits in die private Krankenversicherung“
Die Wiener Ärztekammer findet eines „besonders alarmierend“: Während die Bevölkerung der Bundeshauptstadt seit 2012 um rund 16 % gewachsen ist, ist die Anzahl der Kassenärzte in diesem Zeitraum um 11 % gesunken.
„Die Zahlen zeigen deutlich, wie stark das System unter Druck steht – gerade im niedergelassenen Bereich“, sagt Naghme Kamaleyan-Schmied, Vizepräsidentin der Wiener Ärztekammer.
Niedergelassene Ärzte sind für Patienten die zentrale Anlaufstelle im solidarischen Gesundheitssystem. Aber: „Viele Patientinnen und Patienten flüchten bereits in die private Krankenversicherung, weil das solidarische System weder die Terminsicherheit, moderne Leistungen, noch die geforderte Zuwendungsmedizin sicherstellt.“
Damit die niedergelassenen Ärzte erste Anlaufstelle bleiben, müsse der Kassenbereich gestärkt werden. „Wenn der Anteil privater Ausgaben weiter steigt, wird sich die Zwei-Klassen-Medizin verschärfen.“ Es sei „an der Zeit zu handeln“, so Kamaleyan-Schmied, „bevor das Kassensystem endgültig kollabiert“.
Bei allen Unfallarten sind 2024 in Österreich 804.500 Personen mit Wohnsitz in Österreich so schwer verletzt worden, dass sie in einem Spital behandelt werden mussten (+ 3 Prozent).
Der größte Teil der Verletzten (600.400) verunglückte laut KFV-Studie im Haushalts- und Freizeitbereich.
Laut dem österreichischen Versicherungsverband VVO könnte durch vermehrte Prävention viel Leid verhindert und auch das staatliche Sozialsystem spürbar entlastet werden. Die privaten Versicherer selbst haben zuletzt in der Unfallversicherung Leistungen in Höhe von 840 Millionen Euro pro Jahr erbracht.
Mehr Unfälle
Laut aktueller Befragung ist 2024 die Zahl der in den Spitälern ambulant oder stationär behandelten Verletzten bei allen Arten von Unfällen um 3 % auf 804.500 gestiegen.
Allein die Behandlungskosten dafür – also ohne volkswirtschaftliche Gesamtrechnung – belaufen sich auf 2,74 Milliarden Euro (+ 5 %).
Überproportional starker Anstieg bei Unfällen im Kindesalter
Der überwiegende Teil der Verletzten resultierte 2024 aus Unfällen im Haushaltsbereich (335.400 Verletzte) und Freizeitbereich (265.000).
Auf den Arbeits- und Schulbereich entfielen 112.000 Verletzte und auf Verkehrsunfälle 92.100 Verletzte (davon ca. 60 % polizeilich registriert). „Eine besonders traurige Entwicklung gibt es bei den Kindern im Alter von 0 bis 14 Jahren, denn dort ist die Anzahl der Verletzten überproportional stark um 5 % auf fast 122.000 gestiegen“, erklärt KFV-Direktor Christian Schimanofsky.
Die meisten Verletzten im Kindesalter (41 %) gibt es im Haushaltsbereich, während unter den Jugendlichen der Freizeitbereich (inklusive Freizeitsport) mit 48 % am häufigsten zu Verletzungen führt. Im Seniorenalter dominieren dann wieder ganz klar die Haushaltsunfälle (67 %).
Freizeitunfälle können auch gravierende finanzielle Folgen haben
Die hohe Zahl an Verletzten im Sport- und Freizeitbereich birgt neben der menschlichen Komponente auch ein hohes finanzielles Risiko für die Betroffenen. Denn anders als Arbeitsunfälle oder Unfälle im Schulbereich fallen Freizeitunfälle nicht in die Zuständigkeit der gesetzlichen Unfallversicherungsträger.
Die Primärversorgung der Verletzungen ist durch die gesetzlichen Krankenversicherungen zwar für ihre Versicherten auch bei Freizeitunfällen abgedeckt, bei dauerhafter Invalidität und bei beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen erfolgt jedoch keine Leistung seitens der gesetzlichen Unfallversicherung.
„Besonders folgenschwer ist ein Freizeitunfall mit Invaliditätsfolgen bei Kindern. Was viele Eltern nicht wissen, ist, dass Kinder erst mit dem letzten Kindergartenjahr oder mit Schulbeginn gesetzlich unfallversichert sind – und das auch nur am Weg dorthin und nach Hause bzw. im Kindergarten und in der Schule selbst. Aber auch für Berufstätige können die Folgen eines Unfalls gravierend sein, weil unfallbedingte Langzeitfolgen oft mit deutlichen Einkommenseinbußen einhergehen. Und genau in diesen Fällen kommen die Leistungen der privaten Unfallversicherung zum Tragen“, erklärt Dr. Ralph Müller, Vizepräsident des österreichischen Versicherungsverbandes VVO.
Bei Unfällen im Ausland können Spitalsbehandlungen in manchen Ländern ebenfalls sehr teuer werden.
Private Unfallversicherer erbringen Leistungen von 840 Mio. Euro pro Jahr
Für die bestmögliche Absicherung und um die hohen Folgekosten von Unfällen zu vermeiden, vertrauen daher immer mehr Menschen in Österreich auf private Unfallversicherungen, wobei sich die steigenden Unfallzahlen auch in diesem Sektor bereits seit längerem bemerkbar machen.
Christian Eltner, Generalsekretär des VVO, erklärt dazu: In den letzten zehn Jahren ist die Anzahl der Schadens- und Leistungsfälle in der privaten Unfallversicherung in Österreich in Summe um 26 % auf knapp 259.200 Fälle im Jahr 2023 gestiegen. Die erbrachten Leistungen haben sich sogar überproportional stark um 47 % auf 840 Millionen Euro erhöht.
2024 sei das schadenträchtigste Jahr der Unternehmensgeschichte gewesen, was Unwetterschäden betrifft, teilt die Wiener Städtische Versicherung AG mit. Allein das September-Sturmtief „Anett“ habe innerhalb von nur vier Tagen mehr als die Hälfte des gesamten Schadensvolumens 2024 verursacht. Rund 129 Millionen Euro und knapp 21.000 Schadensfälle waren nach Angaben der Städtischen die Bilanz dieses Ereignisses.
Anstieg des Schadenvolumens
Die Auswirkungen des Klimawandels zeigen sich mittlerweile in höheren und auch häufigeren Schäden, so die Städtische. Die Unwetterereignisse würden zudem teils kleinräumiger. Ein Grund für die extremen Niederschläge sei die zunehmende Luftfeuchtigkeit: Pro Grad wärmerer Luft sind sieben Prozent mehr Wasserdampf in der Atmosphäre.
„Von 2010 bis 2019 lagen die Schäden im Schnitt bei rund 70 Millionen Euro pro Jahr, die letzten fünf Jahre stieg der jährliche Durchschnitt um mehr als 120 %.“
Der Anstieg sei „zum Teil inflationsbedingt, zum Großteil jedoch auf häufigere und intensivere Unwetter zurückzuführen“.
Begrenzte Deckungen für Hochwasser und Überschwemmung
Bei Hochwasser und Überschwemmung können nur limitierte Deckungen angeboten werden, merkt die Städtische an. „Rund 75 % haben lediglich eine Basisdeckung von maximal 20.000 Euro bei Abschluss einer Bündelversicherung von Eigenheim- und Haushaltsversicherung.“ Je nach Risikolage sei eine Höherversicherung jedoch möglich.
Seitens der Städtischen heißt es: „Wir empfehlen einen jährlichen Polizzencheck, um zu prüfen, ob die Versicherungssumme angepasst werden muss, damit es im Schadensfall zu keiner Unterversicherung kommt.“
Naturkatastrophengeschehen „beispiellos“
Der Risikomanager und Makler WTW (Willis Towers Watson), der letzte Woche seine „Natural Catastrophe Review 2024“ veröffentlicht hat, spricht von „beispiellosen“ Naturkatastrophen im Jahr 2024. Weltweit beliefen sich die versicherten Schäden laut WTW auf über 140 Milliarden US-Dollar. Damit sind sie das fünfte Jahr in Folge über der Marke von 100 Milliarden Dollar gelegen.
Erwähnt werden etwa die großflächigen Überschwemmungen in Spanien Ende Oktober, die mit 3,7 Milliarden Dollar die höchsten versicherten Schäden in der Geschichte des Landes gewesen sind, sowie die höchsten versicherten Schäden in Kanada (5,6 Milliarden Dollar) und im Herbst die Hurrikans „Helene“ und „Milton“ (zusammen 45 Milliarden Dollar).
Der gesamtwirtschaftliche Schaden überstieg WTW zufolge 350 Milliarden Dollar. Die Lücke in der Naturkatastrophen-Deckung betrage geschätzt 60 %.
Mehr und höhere Vermögenswerte, dazu der Klimawandel
WTW macht in dem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass die Erderwärmung, gemessen am vorindustriellen Niveau, 2024 erstmals die 1,5-Grad-Marke überschritten hat. Das EU-Erdbeobachtungsprogramm Copernicus hatte dies Anfang 2025 bestätigt.
Aus Sicht von WTW ergibt sich daraus die Notwendigkeit zu verbesserter Risikomodellierung, „innovativen Versicherungslösungen“ und „proaktiver Anpassung“. Auch Eindämmungsmaßnahmen, mit denen die „zunehmenden Auswirkungen des Klimawandels aus Wirtschaft und Gesellschaft“ angegangen werden, seien nötig.
Fast die Hälfte erfolgte aufgrund internistischer und neurologischer Notfälle.
2024 war ein „Rekordjahr“ für die ÖAMTC-Flugrettung, wie der Club mitteilt.
Die Mannschaften der Hubschrauberflotte hoben zu insgesamt 22.203 Rettungsflügen ab, im Schnitt 60,8 pro Tag. 2023 waren 20.823 Einsätze gezählt worden, im bisherigen Rekordjahr 2022 waren es 21.934.
Marco Trefanitz, Geschäftsführer der ÖAMTC-Flugrettung, erwähnt im Zusammenhang mit der hohen Einsatzdichte nicht zuletzt die Hochwasser-Katastrophe im Herbst 2024, „während der wir mit mehreren Hubschraubern im Einsatz standen“.
Die Zunahme 2024 liegt laut ÖAMTC aber auch an einer gewachsenen Anzahl an Stützpunkten: Der seit 1. April 2024 eingesetzte „Christophorus 18“ – interimistisch am Standort Wiener Neustadt beheimatet, ab 2025 in Frauenkirchen – flog 1.020 Einsätze.
Verschiedenste Einsatzgründe
Das Einsatzspektrum der Notarzthubschrauber war breit, es reichte von Notfällen wie Herzinfarkten und Schlaganfällen bis hin zu Arbeitsunfällen.
„Wie in den Vorjahren dominierten internistische und neurologische Notfälle: Rund 46,5 % aller Alarmierungen entfielen auf akute medizinische Notfälle wie Herzinfarkte oder Schlaganfälle“, berichtet der ÖAMTC.
Weitere häufige Einsatzgründe waren den Angaben zufolge Unfälle in der Freizeit und im häuslichen Umfeld (12,7 %) sowie Sport- und Freizeitunfälle im alpinen Bereich (10,9 %).
Verkehrsunfälle machten vergleichsweise geringe 6,7 % aus.
Saisonale Einsätze
Zusätzlich zu den regulären bundesweit 20 Ganzjahresstandorten ergänzen vier saisonale Stützpunkte die ÖAMTC-Flugrettung. Sie decken stark frequentierte Wintersportgebiete ab.
Die Stützpunkte „Alpin 1“ (Patergassen), „Alpin 2“ (Sölden), „Alpin 5“ (Hintertux) und „Alpin Heli 6“ (Zell am See) wurden 1.607 Mal um Hilfe gebeten.
Der Schwerpunkt der Alarmierungen lag hier „wenig überraschend“ auf Ski- und Snowboardunfällen. Die häufigsten Verletzungen waren Knochenbrüche, Kopfverletzungen und schwerere Traumata nach Kollisionen.
In diesem Sinne: Kommen Sie gut – und unfallsfrei – durch den Winter.
Mit Beginn der kalten Jahreszeit stellt sich für viele Motorrad- und Rollerfahrer die Frage, ob sie ihr Fahrzeug einwintern sollen oder den Winter über weiter nutzen wollen.
„Das hängt auch sehr von den regionalen Gegebenheiten ab. In den vergangenen Wintersaisonen konnte man beispielsweise in Wien und im östlichen Flachland aufgrund der milden Temperaturen das Motorrad oder den Roller problemlos nutzen. In alpinen Gegenden war das hingegen kaum möglich“, erklärt Georg Scheiblauer, Motorrad-Chefinstruktor der ÖAMTC Fahrtechnik.
Tipps fürs Motorrad- und Rollerfahren im Winter
In den Wintermonaten ist es wichtig, dafür geeignete Schutzbekleidung zu tragen, stets konzentriert zu sein und vorausschauend zu fahren.
„Je früher gefährliche Situationen erkannt werden, desto mehr Zeit bleibt für die richtige Reaktion. Zudem muss man sich bewusst sein, dass die Reifen auf kaltem Asphalt schlechter haften und man somit schneller ins Rutschen kommen kann. Mehr Grip bei kalten Temperaturen bieten Winterreifen. Diese sind immerhin für Roller gut verfügbar, für Motorräder hingegen leider nur in wenigen Dimensionen“, so der Fahrsicherheitsexperte. „Eine Winterreifenpflicht für Motorräder und Roller gibt es in Österreich nicht, wir raten aber auch hier dringend zur Nutzung wintertauglicher Reifen.“
Eine nicht zu unterschätzende Gefahr für Zweiradfahrer in den kommenden Monaten ist die eingeschränkte Sichtbarkeit bei Dämmerung und Dunkelheit. Im Herbst und Winter ist es besonders wichtig, eine helle Schutzbekleidung zu tragen, am besten mit Reflektoren ausgestattet. Außerdem sollte man einen gut sichtbaren Helm aufsetzen, um nicht so leicht übersehen zu werden.
Bei Temperaturen um den Gefrierpunkt oder darunter sowie auf salznassen Straßen oder gar auf Schneefahrbahn lässt man Motorrad oder Roller aber am besten stehen, da die Haftung der Reifen dramatisch niedriger ist und daher akute Sturz- und Unfallgefahr besteht. Die im Gegensatz zum Pkw fehlende Knautschzone erhöht das Risiko schwerer Verletzungen noch zusätzlich.
Tipps für das Einwintern von Motorrad und Roller
Reinigen
Das Fahrzeug muss gründlich gereinigt werden. Danach sollte man die Kette schmieren.
Volltanken
Um Korrosionsschäden bei Blechtanks vorzubeugen, ist es empfehlenswert, das Motorrad vollgetankt einzuwintern. Bei Kunststofftanks ist das nicht notwendig.
Batterie abklemmen
Um die Funktionstüchtigkeit der Batterie über den Winter zu erhalten, sollte man die Batterie abklemmen – oder noch besser ausbauen und an ein Ladegerät anschließen.
Luftdruck erhöhen
Vor dem Abstellen den Reifendruck etwas erhöhen und das Motorrad auf den Hauptständer stellen oder aufbocken, damit sich die Reifen nicht platt stehen.
Witterungsschutz
Motorrad und Roller sollten möglichst vor Schnee, Salz und Rollsplitt geschützt werden. Wer selbst keine witterungsgeschützte Abstellmöglichkeit hat, kann eventuell einen Garagenplatz anmieten. Auch spezielle Abdeckungen bieten einen gewissen Schutz für das Zweirad. Parkt das Motorrad im Winter auf der Straße, sollte man regelmäßig kontrollieren, ob das Fahrzeug noch sicher steht. So können beispielsweise temporäre Halteverbote ein Umstellen notwendig machen.
Stilllegen
Wer sich sicher ist, dass er das Motorrad in den Wintermonaten nicht nutzen möchte, kann das Kennzeichen bei der Kfz-Zulassungsstelle der Versicherung hinterlegen und so das Geld für die Versicherungsprämie sparen. Dies gilt nur, sollte dem Vertrag kein Nachlass für den Verzicht auf die Hinterlegung eingeräumt worden sein. Erkundigen Sie sich zur Sicherheit vorab bei Ihrem Versicherungsmakler.
Diese Absicherung solle „allen Bürgern zugutekommen“. Neun von zehn sind für „klarere und einheitliche Regelungen zur Entschädigung bei Naturgefahren“.
Veränderung der klimatischen Bedingungen, Zunahme von Extremwetterereignissen: Langjährige Studien zeigten, dass sich das Bewusstsein für diese Risiken in der Bevölkerung „deutlich erhöht“ hat, heißt es aus dem Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV). Zugleich zeigten sie aber auch, dass es „auf allen Ebenen – von politischen Maßnahmen bis zur Eigenvorsorge deutlichen Handlungsbedarf gibt“.
Anlass dafür war eine Umfrage, die das KFV im September durchgeführt hat, und deren Ergebnisse nahelegen: Die Bevölkerung fühlt sich schlecht auf solche Ereignisse vorbereitet und sieht großen Bedarf an mehr Information und Unterstützung.
Vier von fünf für Naturkatastrophenabsicherung für alle
57 % gaben an, sich unzureichend über Schutz- und Vorsorgemaßnahmen informiert zu fühlen. 53 % meinten, dass in Österreich mehr für die Prävention getan werden muss; weitere 40 % stimmten dem zumindest teilweise zu.
Als besonders auffällig bezeichnet das KFV die starke Unterstützung für gesetzliche Rahmenbedingungen: 89 % sind für klarere und einheitliche Regelungen zur Entschädigung bei Naturgefahren.
„Eine Naturkatastrophenabsicherung, die allen Bürger zugutekommt, wird ebenfalls als vielversprechende Maßnahme betrachtet – 82 % befürworten diese Idee“, so das KFV.
Defizite in der persönlichen Vorsorge
Was die persönliche Vorsorge angeht, fühlen sich 52 % schlecht gerüstet. Insbesondere jüngere Menschen (14 bis 19 Jahre) zeigen eine geringere Bereitschaft zur Vorsorge gegen Naturkatastrophen (36 %) im Vergleich zu älteren Generationen. Dabei gäbe es „gute pragmatische Vorkehrungsmaßnahmen, die rasch, einfach und auch kostengünstig funktionieren“, sagt Armin Kaltenegger, Leiter des Forschungsbereichs Eigentumsschutz im KFV. Gerade die große Anzahl kleinerer, aber vermeidbarer Schäden wird stark unterschätzt, so das Fazit.
Risikopotenzial identifizieren
„Der erste Schritt ist, sich über sein eigenes Risikopotenzial zu informieren“, sagt Kaltenegger und verweist dabei auf die staatliche Plattform www.hora.gv.at. Darüber hinaus gibt es gute und auch kostengünstige Produkte, die wirkungsvoll sind, zum Beispiel Rückstauverschlüsse, mobile Schwall- oder Dammsysteme oder Hagelschutzplanen. „Über eine Steuerbegünstigung auf solche Produkte sollte in Zukunft auch nachgedacht werden“, so Kaltenegger.
In diesem Sinne: Sprechen Sie mit Ihrem Berater – gerade bei Naturkatastrophen sollten Sie bestmöglich abgesichert sein.
Unwetter, Hochwasser, verheerender Hagelschlag – der heurige Sommer zeigt hässliche Seiten. Wer gut versichert ist, kann sie leichter ertragen.
Das Hochwasser, das weite Teile des Landes überflutet hat, ist wieder abgeklungen, die Schäden sind aber noch weithin sichtbar. Ähnlich ist es bei den Hagelschäden, die heuer besonders schwer ausgefallen sind.
Hagel entsteht, wenn warme, schwüle Luft aufsteigt und in den oberen, kalten Luftschichten großer Gewitterwolken gefriert. Durch starke Auf- und Abwinde zirkulieren die Eiskristalle, dadurch lagern sich weitere Wassertropfen ab und die Hagelkörner werden immer größer.
Die Meteorologen sprechen ab einem Durchmesser der Hagelkörner von 0,5 Zentimeter von Hagel, die Schlossen können aber auch golfballgroß werden und verheerende Auswirkungen haben.
Ärgste Probleme sofort beseitigen
Wer entsprechend versichert ist, erhält zumindest einen Teil des Schadens ersetzt. Bis dahin sind aber Sofortmaßnahmen notwendig, um die ärgsten Probleme zu beseitigen.
Bei einem Hagelschauer sollte man als Hausbesitzer Kunststoff-Rollläden lieber nicht herunterlassen um das Fenster zu schützen. Die Rollläden sind nämlich anfälliger für Schäden als die Fenster. Wird trotzdem eine Scheibe beschädigt, könnte die Fensteröffnung nach dem Hagel mit der funktionsfähigen Rolllade provisorisch geschlossen werden.
Ein beschädigtes Dach muss in der Regel ganz oder teilweise neu gedeckt werden, in den Sommermonaten ist es aber nicht leicht, rasch einen Dachdecker zu bekommen. Unter anderem deswegen, weil viele Schäden zeitgleich auftreten. Deshalb sollte man das Dach zumindest provisorisch abdichten, damit beim nächsten Regenschauer nicht auch noch Schäden innerhalb des Hauses entstehen.
Schonende Autoreparatur
Beim Auto lassen sich heutzutage kostspielige Reparaturen wie etwa der komplette Austausch der Motorhaube oft vermeiden. Die Dellen werden stattdessen von spezialisierten Mechanikern „herausgedrückt“. Von der Beule ist dann nichts mehr zu sehen und auch der Lack wird bei diesem Verfahren nicht beschädigt.
Welche Reparaturmethode zum Einsatz kommt, entscheidet ein Sachverständiger der Versicherung bei der Fahrzeugbesichtigung. Die Kosten für die Reparatur, egal ob Austausch oder Herausdrücken der Hagelschäden, übernimmt die Versicherung – aber nur dann, wenn man zumindest eine Teilkaskoversicherung hat. Wer nur die Haftpflichtversicherung besitzt geht leer aus.
Vorbeugung bei Stürmen
Nicht weniger unangenehm als Hagelunwetter sind Stürme, die sich allerdings meist vorzeitig ankündigen. Dadurch hat man Zeit, vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen.
Lose Gegenstände auf Fenstern, Balkonen oder Terrassen kommen in das Wohnungsinnere oder werden sicher verankert. Alle Fenster und Türen, werden geschlossen, denn vor allem in der Anfangsphase des Sturmes ist mit heftigen Böen zu rechnen. Während des Sturms verlässt man das Haus oder die Wohnung nach Möglichkeit nicht, weil man durch herab fallende Gegenstände gefährdet sein kann.
Park- und Waldgebiete sollte man meiden, auch von Gerüsten und Hochspannungsleitungen hält man sich besser fern. Wer mit dem Auto unterwegs ist, muss die Geschwindigkeit drosseln und besonders bei Tunneleinfahrten, Anfang und Ende von Lärmschutzwänden sowie bei Brücken aufpassen, diese Straßenstellen sind sehr sturmanfällig.
Welche Versicherung für die Schäden aufkommt
Wenn trotz aller Vorkehrungen etwas passiert ist, meldet man den Schaden möglichst rasch seiner Versicherung, damit die Abwicklung nicht zu lange dauert. Als Faustregel gilt: Sturmschäden an Gebäuden sind üblicherweise in der Eigenheimversicherung gedeckt, während die Haushaltsversicherung für Schäden aufkommt, wenn der Wohnungsinhalt in Mitleidenschaft gezogen wird, etwa weil durch Sturm oder Hagel ein Dach beschädigt wurde und Wasser in den Wohnraum eingedrungen ist.
Intensive Unwetter, Überschwemmungen und Murenabgänge haben in den vergangenen Wochen vielerorts auch zu Schäden an zahlreichen Fahrzeugen geführt.
Ob eine Versicherung zahlt, hängt von Fahrzeugart, Versicherungsvertrag und Verursacher ab.
„Wer lediglich eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, bekommt bei einem Unwetterschaden kein Geld vom Versicherer. Schäden durch Naturgewalten werden bei Kfz in der Regel nur durch eine Voll- oder Teilkaskoversicherung gedeckt“, erklärt ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer.
Schäden an Fahrrädern und E-Bikes sind normalerweise durch die Haushaltsversicherung gedeckt.
In allen Fällen gilt: Fahrzeugschäden möglichst gut dokumentieren und unverzüglich der betreffenden Versicherung melden.
Was tun? Sollte der Schaden aber durch einen Dritten verursacht worden sein, haftet dieser vor allem bei Verschulden. Beispielsweise wenn Baufirmen oder Werbeunternehmen ihre Gerüste und Plakatwände mangelhaft montiert haben.
Auch wenn lose Dachziegel oder Bäume auf ein parkendes Auto fallen, könnte der Besitzer des jeweiligen Grundstücks haftbar gemacht werden. „Entsteht am Fahrzeug etwa ein Schaden durch lose Gegenstände im Straßenraum, haftet der Straßenerhalter (Bundesland oder Gemeinde), wenn ihm eine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann – also z. B. grobe Versäumnisse bei der Absicherung einer Hochwasserstelle. Autobahn-Betreiber und Vermieter kostenpflichtiger Parkplätze haften bereits für leichte Fahrlässigkeit“, so Hoffer.
Für Schäden durch Bäume gilt seit dem 1. Mai 2024 eine gewisse Erschwernis für den Geschädigten: Hier muss nun ebenfalls Verschulden nachgewiesen werden, bisher war die Beweislast umgekehrt.
Voll- & Teilkasko – Polizze prüfen, Schäden unverzüglich melden
Bei einer Voll- und Teilkasko übernimmt die Versicherung die Reparaturkosten und auch die Abschleppkosten zur nächstgelegenen geeigneten Werkstatt.
Je nach Versicherungsanbieter und vertraglicher Regelung sind auch Selbstbehalte möglich. Wichtig für die Kostenübernahme durch die Versicherung ist die richtige Vorgehensweise.
„Die Schadensmeldung muss unverzüglich erfolgen. Von Vorteil ist eine Dokumentation mit Fotos, vor allem mit allen Details der Schäden“, weiß der ÖAMTC-Rechtsexperte. Ist jemand anderer für den Schaden verantwortlich, empfiehlt es sich, Zeugen namhaft zu machen.
Es gibt Grenzen
Allerdings haben auch Versicherungen ihre Grenzen: War das Auto etwa an einer gefährdeten Stelle geparkt, z.B. unter einem offensichtlich morschen Baum, könnte die Versicherung die Auszahlung wegen grober Fahrlässigkeit verweigern.
Wenn man vom Unwetter überrascht wurde oder man das Fahrzeug nach bestem Wissen und Gewissen nicht aus der Gefahrenzone entfernen konnte, verhält es sich jedoch anders.
Kommt es zu einem Totalschaden, ist das speziell bei älteren Fahrzeugen besonders ärgerlich, da im Regelfall maximal der Zeitwert ersetzt wird.
Die Finanzmarktaufsicht beantwortet obige und viele weitere Fragen zum Thema Rechtsschutzversicherung in der neuen Ausgabe von „Reden wir über Geld!“ in klarer, einfacher und leicht verständlicher Sprache.
„Recht haben“ heißt noch lange nicht „Recht bekommen“.
Was alles passieren kann
Sein Recht durchzusetzen, kann sehr kostspielig sein und birgt nicht zu unterschätzende Risiken. Ein verlorener Prozess hat meist hohe Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten zur Folge, und selbst bei einem Obsiegen sind manchmal nicht alle Kosten gedeckt. Eine klug gewählte Rechtsschutzversicherung kann hier zumindest die finanziellen Sorgen abnehmen.
Die aktuelle Ausgabe der FMA-Verbraucherinformationsreihe „Reden wir über Geld!“ erklärt unter dem Titel „Recht haben kostet“, worauf Verbraucherinnen und Verbraucher beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung achten müssen.
Vielfältige Rechtsrisiken
In unserer modernen Gesellschaft sind fast alle Bereiche unseres Zusammenlebens rechtlich geregelt. Dementsprechend breit und vielfältig sind die Rechtsrisiken, die durch eine Rechtsschutzversicherung abgedeckt werden können: Arbeitsrecht, Wohn- und Mietrecht, Schadenersatz- und Strafrecht sind nur einige wenige Beispiele hierfür.
Kaum jemand ist aber allen rechtlich möglichen Risiken ausgesetzt, dementsprechend bieten Rechtsschutzversicherungen eine Vielzahl unterschiedlicher Rechtsschutz-Bausteine an, die zum einen individuell zusammengesetzt werden können, zum anderen bereits in Paketen zusammengefasst sind. Diese können erweitert oder auch eingeschränkt werden. Hier gilt es Doppelversicherungen zu vermeiden, da oft etwa Kreditkarten, Clubmitgliedschaften oder gesetzlich verpflichtende Interessenvertretungen bereits spezifische Rechtsschutzfelder abdecken.
Auf die Kosten schauen
Besonders wichtig ist auch, genau zu schauen, welche Kosten tatsächlich gedeckt sind: nur die Rechtsanwaltskosten oder auch die Verfahrenskosten, nur vor Gericht oder auch gegenüber Verwaltungsbehörden; sind auch die Kosten für Sachverständige, Gutachten, Dolmetscher und Zeugen enthalten? Sind Kosten der Gegenseite inbegriffen, wenn eine Zahlungsverpflichtung erwächst?
Welche Rechte und Pflichten kommen dem Versicherten zu: freie Anwaltswahl? Sind bestimmte Arten von Rechtsstreitigkeiten ausgenommen (oft etwa Erbstreitigkeiten; Risiken aus Glücksspiel, Scheidung und Krieg können etwa grundsätzlich nicht versichert werden)?
Gibt es einen Selbstbehalt? Bestehen Wartezeiten für bestimmte Rechtsgebiete? Ist die Versicherungssumme mit einem Höchstbetrag gedeckelt und ist dieser gegebenenfalls angemessen?
Wer im Ausland mit einem Fahrzeug unterwegs ist, sollte sich im Vorfeld für einen etwaigen Notfall gut vorbereiten. Denn Verständigungsprobleme und Rechtsunsicherheiten können Notsituationen im Ausland zusehends verschärfen.
Die Internationale Versicherungskarte, auch bekannt unter der früheren Bezeichnung „Grüne Karte“, sollte bei Reisen mit dem eigenen Fahrzeug ins Ausland immer dabei sein. Auch wenn sie in vielen Ländern nicht mehr als Nachweis über einen bestehenden Versicherungsschutz des Fahrzeugs notwendig ist, erspart sie oft unnötige Probleme, erklärt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner.
Die internationale Versicherungskarte ist kostenlos bei der eigenen Haftpflichtversicherung erhältlich und wird meist automatisch zugeschickt.
Europäischer Unfallbericht
Ebenfalls in jedes Handschuhfach gehört der Europäische Unfallbericht, der es den Beteiligten erleichtert, den Unfallhergang genau zu dokumentieren. Inhaltlich und grafisch ist der Bericht innerhalb Europas in allen Sprachen gleich.
Was es zu beachten gilt
Grundsätzlich gilt die Faustregel: „Nach Kollision absichern, Rettung rufen, Daten austauschen, Beweise sichern“.
Absichern
Ist man tatsächlich in einen Unfall verwickelt, gilt es, einen kühlen Kopf zu bewahren und einige entscheidende Regeln zu beachten. Zuerst die Unfallstelle absichern – also: Warnblinkanlage einschalten und Pannendreieck aufstellen.
Wenn nötig, muss Erste Hilfe geleistet und die Rettung gerufen werden. Zur eigenen Sicherheit – sofern nicht ohnehin auch im Ausland gesetzlich vorgeschrieben – sollte vor Verlassen des Fahrzeugs eine Warnweste angelegt werden.
Exekutive verständigen
Ob man nach einem Unfall die Polizei verständigen muss, ist international unterschiedlich geregelt. Grundsätzlich gilt: Bei Personenschaden, oder hohem Sachschaden muss, wenn die Daten nicht ausgetauscht werden können, die Polizei gerufen werden. Das erleichtert die anschließende Schadenregulierung wesentlich.
Man sollte unbedingt auf eine Kopie des Polizeiprotokolls bestehen und keinesfalls Dokumente unterschreiben, deren Inhalt man nicht versteht – auch nicht vor der Polizei.
Wird die Polizei ohne Not verständigt, fällt – wie in Österreich – meist eine „Blaulichtgebühr“ an.
Kontaktdaten
Reisende sollten sich außerdem die Kontaktdaten des Unfallgegners, der anwesenden Polizei-Beamten und Zeugen notieren.
Wichtig ist auch, das Unfallszenario inklusive Skizze im Unfallbericht zu dokumentieren und Beweise zu sichern.
Die Unfallstelle, die Fahrzeugschäden und die Fixpunkte in der Umgebung sollten fotografiert werden.
In diesem Sinne: Kommen Sie gut durch den Straßenverkehr.
Der Elektrizitätsboom macht uns immer abhängiger vom Strom, betonte Christoph Zauner von der Generali bei einem Gewerbeversicherungssymposium. Das bringe auch neue Bedrohungsszenarien mit sich, es sei nötig die Risiken zu erkennen und Lösungen zu suchen.
Mit den Gefahren und höheren Risiken, die der Elektrizitätsboom in vielen Bereichen mit sich bringt, beschäftigte sich zuletzt Christoph Zauner, Leiter Retail und Corporate bei der Generali Versicherung AG, bei einem Symposium des Fachmagazins Asscompact zum Thema Gewerbeversicherung.
Dabei habe die Elektrifizierung erst etwa ab 1880 begonnen, in die Privathaushalte habe elektrischer Strom ab 1920 Einzug gehalten. Gegenüber Gas oder offenem Feuer kam es dadurch zu einer deutlichen Erhöhung der Sicherheit, betont Zauner.
Die aktuelle Entwicklung führe allerdings zu neuen Gefahrenszenarien und einer Risikoerweiterung.
Hohe Abhängigkeit von Elektrizität
„Wir werden immer abhängiger von Elektrizität“, stellt Zauner fest. Das bedeute aber auch neue Bedrohungsszenarien. So gebe es in jüngster Zeit mehr Faktoren, die zu einem Blackout führen könnten.
Risikoerhöhend würden dabei die steigende wetterabhängige Stromerzeugung, die Stilllegung thermischer Großkraftwerke, die einen konstanten Energielevel geliefert haben, oder extreme Wettererscheinungen wie Stürme, Hagel und Kälte wirken.
Aber auch Sabotage, Terrorismus, menschliches Fehlverhalten und Cyberkriminalität machen einen Blackout wahrscheinlicher.
Dabei würden massive Sicherheitsrisiken bestehen, beispielsweise in Atomkraftwerken oder Krankenhäusern. Man müsse sich vor Augen führen, was alles mit Strom funktioniert, so Zauner. Und: Ein Blackout „per se“ sei nicht versichert.
Risiken neuer Mobilitätskonzepte
Bike-Boom, E-Scooter, Shared Mobility und Shared Streets (beispielsweise Begegnungszonen), nicht zuletzt aber das „Comeback“ der E-Autos – Ende des 19. Jahrhunderts sei der Elektroantrieb bei Autos dominierend gewesen, so Zauner – würden die neuen Mobilitätskonzepte charakterisieren.
Dabei komme es aber auch zu neuen Bedrohungsszenarien. Große Themen seien Unfälle mit E-Bikes und E-Scootern; problematisch bei Letzteren sei insbesondere, dass sie oft mit hoher Geschwindigkeit auf Gehsteigen gefahren und, da häufig ausgeliehen, ohne Helm verwendet werden.
Zwar bestehe häufig Nachfrage nach E-Scooter-Versicherungen, doch ein Schaden des E-Scooters sei nicht existenzbedrohend, betont Zauner. Dagegen sei aber jeder zweiter Österreicher nicht privat unfallversichert und viele junge Menschen seien auch nicht haftpflichtversichert.
Schließlich sollten auch mögliche strafrechtliche Konsequenzen und damit das Thema Rechtsschutzversicherung beachtet werden.
Neue Bedrohungen durch Brände
Häufigste Brandursache in Österreich sei Elektrizität, zitiert Zauner aus einer aktuellen Studie, wonach ein Viertel der Brandschäden in Österreich auf Gewerbebetriebe entfalle.
Bei Elektrofahrzeugen sei die Brandgefahr zwar nicht höher als bei Verbrennern, wenn es allerdings brennt, berge dies höhere Gefahren. Gefährlich seien mechanische Beschädigungen des Akkus bei Unfällen, nicht unterschätzt werden dürfe auch die Stromschlaggefahr.
Brände in Unternehmen würden häufig durch schadhafte, auch privat mitgebrachte Geräte (Wasserkocher) verursacht. Wichtig sei es, Geräte beim Verlassen des Unternehmens abzuschalten, sie nicht auf einen brennbaren Untergrund zu stellen und keine Mehrfachsteckdosen zu verwenden.
Brandgefahr gehe auch von schadhaften oder tiefentladenen Akkus aus; Druckertoner seien ebenfalls leicht brennbar und sollten nicht neben Papier gelagert werden, wie überhaupt die Lagerung von unnötigem Material und Kartonagen gefährlich sei, erinnert Zauner.
Der Frühling steht vor der Tür und ist die schönste Zeit für Gartenarbeiten. Kaum einer denkt daran, dass man sich dabei auch verletzen kann.
Dabei kommt das leider häufig vor, sogar bei Profi-Gärtnern. Laut Statistik gibt es mehr als 1.000 Arbeitsunfälle von Berufsgärtnern pro Jahr, die teilweise keineswegs glimpflich abgelaufen sind. Viele Verletzungen kommen durch Sturz und Fall zustande, viele auch durch Attacken von Insekten und einige auch durch andere Tiere.
Wann die gesetzliche Unfallversicherung einspringt
Dabei hatten die hauptberuflichen Gärtner noch Glück im Unglück. Ihr Schaden wurde durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt, die im Fall des Falles beispielsweise für Rehabilitationsmaßnahmen oder für eine Rente aufkommt, wenn der Unfall im „örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang“ mit der Arbeit geschieht.
Wer als Hobbygärtner einen Unfall hat, kann mit diesem Schutz aus der Pflichtversicherung nicht rechnen, weil die Allgemeine Unfallversicherung nicht für Unglücksfälle in der Freizeit zuständig ist.
Welche Versicherungen zu empfehlen sind
Deshalb ist der Abschluss einer privaten Unfallversicherung empfehlenswert. Besonders Vorsichtige sollten auch eine private Krankenversicherung dazu nehmen, damit sie im Fall des Falles optimal betreut werden und komfortabel untergebracht sind.
Und wer weit voraus denkt, wird sich auch zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung entschließen, die einspringt, wenn jemand wegen der Unfallfolgen nicht mehr arbeitsfähig ist.
Die Gefährdung in heimischen Gärten ist jedenfalls nicht zu unterschätzen. An die 10.000 Österreicherinnen und Österreicher erleiden beim „Garteln“ Verletzungen, weil sie über Gartengeräte stolpern, einen herabfallenden Ast auf den Kopf bekommen oder sich mit der Gartenschere schneiden.
Männer sind mehr gefährdet
Männer haben übrigens deutlich mehr Unfälle als Frauen, für die sind gute Versicherungslösungen deshalb besonders wichtig.
Sowohl bei der Information als auch bei der Eigenvorsorge gibt es Aufholpotenzial, dazu kommt, dass nur ein geringer Teil der Schäden durch Versicherungen gedeckt ist. Der VVO fordert deshalb eine Koppelung der Katastrophenrisiken an die Feuerversicherung.
Eine erste Bilanz über durch Naturkatastrophen verursachte Schäden im vergangenen Jahr zog Rémi Vrignaud, Präsident des österreichischen Versicherungsverbands VVO, bei einer Pressekonferenz in der Zentrale der Geosphere Austria auf der Wiener Hohen Warte.
Naturkatastrophen sind nun kein Sommerphänomen mehr, so gibt es beispielsweise Überschwemmungen mittlerweile auch im Dezember. Dazu kommt, dass es in Österreich eine große Mischung an Naturgefahren gibt und das gesamte Land betroffen ist.
2023 rechnet der VVO wieder mit „einer guten Milliarde Euro Aufwand“, nachdem die Schadenshöhe bereits in den letzten drei Jahren durchschnittlich 1,2 Milliarden Euro betragen hatte.
Fast jede Gemeinde in Österreich betroffen
Andreas Schaffhauser, wissenschaftlicher Generaldirektor der Geosphere Austria, verwies darauf, dass sich 2023 der Trend einer Zunahme extremer Wetterereignisse fortgesetzt hat: „Durch Naturgefahren hervorgerufene Schäden werden häufiger.“
So hat es im Vorjahr 12.478 Warnungen der zwei höchsten Warnstufen vor Sturm, Starkregen oder Starkschneefall sowie 18.399 solche Warnungen vor heftigen Gewitterzellen für eine Gemeinde in Österreich gegeben; fast jede österreichische Gemeinde war damit von einer Wetterwarnung betroffen.
Derzeit entsteht in Zusammenarbeit von Geosphere, KFV und VVO erstmals eine einheitliche nationale Schaden- und Ereignisdatenbank für Österreich.
Österreicher wenig vorbereitet
Eine gezielte Vorbereitung und die rechtzeitige Bereitstellung von Warnungen ist essenziell für die Bewältigung von Naturkatastrophen. Allerdings sind Katastrophen in Österreich oft erst dann ein Thema, wenn sie eingetreten sind, warnt KFV-Direktor Christian Schimanofsky.
Zwar haben viele Menschen hierzulande Sorgen vor unterschiedlichen Naturkatastrophen und auch deren Zunahme durch den Klimawandel. Bei der Eigenvorsorge gibt es aber in Österreich deutliches Verbesserungspotenzial.
Prävention setzt aktives Handeln voraus, viele Menschen verlassen sich aber auf den Staat und die Behörden. Insbesondere in Wien, Niederösterreich und der Steiermark ist der Informationsgrad in puncto Naturgefahren niedrig.
Schäden meist nicht versichert
Global betrugen die durch Naturkatastrophen verursachten Schäden in den vergangenen zehn Jahren durchschnittlich 223 Milliarden US-Dollar pro Jahr; davon seien nur 89 Milliarden versichert gewesen, so Vrignaud.
Deutlich niedriger waren die Quoten zuletzt bei Naturkatastrophen in der Umgebung Österreichs. So waren von den rund zehn Milliarden US-Dollar Schäden durch Stürme und Schäden in Österreich, Italien, Bosnien-Herzegowina und Kroatien im Mai 2023 nur 11 % durch Versicherungen gedeckt.
Die Überschwemmungen in Österreich, Slowenien, Kroatien und Deutschland im August des Vorjahres verursachten Schäden in Höhe von 5,2 Milliarden US-Dollar, durch Versicherungen gedeckt waren aber nur 0,5 Milliarden.
Und für 2024 erwartet die Versicherungswirtschaft „angesichts der immer deutlicheren Auswirkungen des Klimawandels“ weitere Rekordschadenszahlen.
Gesetzesänderung gefordert
Während in Österreich für die Naturgefahren Hagel und Sturm nahezu Volldeckung und damit ein sehr guter Versicherungsschutz existiert, besteht für Starkregen, Hochwasser, Vermurungen und Erdbeben eine Unterversicherung, so VVO-Generalsekretär Christian Eltner.
Seit den Hochwässern des Jahres 2002 appelliert der VVO an den Gesetzgeber, eine Naturgefahrenversicherung zu etablieren. Die Notwendigkeit dafür sei heute größer denn je, die Schäden werden mehr und es handle sich um eine österreichweite Bedrohung.
Es gibt keine einheitliche Regelung in Europa – teils aber hohe Strafen. Im Folgenden sind die Regelungen beliebter Winter-Urlaubsländer im europäischen Ausland verzeichnet.
In Österreich gilt seit 1. November (bis 15. April) die situative Winterausrüstungspflicht.
„Im benachbarten Ausland gibt es teils andere Bestimmungen bezüglich Winterbereifung – darüber sollte man sich vor einer Fahrt in den Ski- und Winterurlaub unbedingt informieren. Denn: Wer mit falscher Bereifung unterwegs ist, riskiert teils hohen Strafen“, weiß ÖAMTC-Reise-Expertin Yvette Polasek.
Zusätzlich empfiehlt sich vor der Fahrt ins Ausland auch ein allgemeiner Winter-Check des Fahrzeugs. Dazu gehört u.a. die Überprüfung der Batterie, den Frostschutz nachfüllen, die Prüfung der Wischerblätter, das Imprägnieren von Gummidichtungen und ein Check der Lampen.
Italien
Es existieren keine landesweit einheitlichen Regelungen – jede italienische Provinz legt selbst fest, auf welchen Strecken und in welchem Zeitraum die Winterreifenpflicht gilt (und auch ob generell oder situativ). Die entsprechende Beschilderung gibt darüber Auskunft.
So muss man auf der Brennerautobahn A22 bis Affi und im Stadtgebiet Bozen unabhängig von der Witterung zwischen 15. November und 15. April mit Winterreifen fahren. Bei winterlichen Straßenverhältnissen sind in Südtirol generell Winterreifen vorgeschrieben.
Deutschland
Auf deutschen Straßen gilt eine situative, witterungsabhängige Winterreifenpflicht – sonst drohen Strafen ab 60 Euro. Bei z.B. Schneeglätte, Schneematsch oder Glatteis muss also mit Winterreifen gefahren werden.
Behindert man infolge falscher Bereifung bei winterlichen Verhältnissen den Verkehr, erhöht sich die Strafe auf 80 Euro.
Tschechien
Zwischen 1. November und 31. März gilt eine allgemeine Winterreifenpflicht.
Bei Schnee, Eis und Matsch sowie bei Temperaturen unter vier Grad müssen Winterreifen montiert sein. Bei Verstoß ist mit Strafen ab 75 Euro zu rechnen.
Ungarn
Es besteht keine generelle Winterreifenpflicht. Die Benutzung von Winterreifen und Schneeketten bei winterlichen Straßenverhältnissen kann aber kurzfristig durch entsprechende Beschilderung vorgeschrieben werden. Mit aufgezogenen Schneeketten darf maximal 50 km/h gefahren werden.
Wichtig zu wissen: Bei starkem Schneefall kann es sein, dass die Mitnahme von Schneeketten an der Grenze kontrolliert wird – hat man dann keine parat, kann die Einreise nach Ungarn verweigert werden.
Slowakei
In der Slowakei gilt eine situative Winterreifenpflicht.
Schneeketten sind erlaubt, wenn die Straßen schnee- und eisbedeckt sind.
Slowenien
Hier ist die Nutzung von Winterreifen von 15. November bis 15. März vorgeschrieben – bei winterlichen Straßenbedingungen jedoch auch außerhalb dieses Zeitraumes. Wer dann ohne Winterausrüstung unterwegs ist, muss mit einer Strafe ab 40 Euro rechnen.
Sommerreifen dürfen in Kombination mit Schneeketten verwendet werden, sofern die Reifen eine Mindestprofiltiefe von drei Millimetern aufweisen.
Wer Fahrzeug oder Anhänger nicht reinigt – also von Schnee, Eis, Wasser oder anderen Stoffen befreit, die auch andere Autofahrer behindern können – muss mit einer Geldstrafe von 200 Euro rechnen.
Schweiz
Es besteht keine generelle Winterreifenpflicht. Behindert man aber auf verschneiten Straßen den Verkehr mit ungeeigneter Bereifung, drohen Geldstrafen.
Bei einem Unfall mit Sommerreifen wird eine erhebliche Mithaftung in Betracht gezogen. Bei entsprechender Beschilderung sind Schneeketten Pflicht.
Frankreich
In den Bergregionen der Alpen, Pyrenäen und Vogesen, im Jura- und Zentralmassiv sowie auf Korsika gilt von 1. November bis 31. März eine permanente Winterreifenpflicht. Alternativ können auch Schneeketten auf Sommerreifen verwendet werden. Anfang und Ende der Zonen werden durch entsprechende Beschilderung angezeigt. Bei Missachtung sind Strafen ab 135 Euro üblich.
Generell gilt
Unabhängig von den gesetzlichen Regelungen empfiehlt sich in der kalten Jahreszeit für das In- und Ausland die Verwendung von Winterreifen mit mindestens vier Millimetern Reifenprofil – besser mehr.
Schneeketten dürfen grundsätzlich nur auf schneebedeckten Straßen benutzt werden.
Aufpassen sollten Urlauber besonders bei Mietwagen: Beim Reservieren sollte man sich die Ausrüstung des Fahrzeuges mit Winterreifen schriftlich bestätigen lassen.
Hervortretende Argumente für eine private Krankenversicherung sind laut der Umfrage der Wiener Städtischen Wartezeiten sowie Zeitmangel bei kassenärztlicher Behandlung. Ein gutes Drittel der nicht privat Krankenversicherten zeigt sich für einen Abschluss offen.
60 % der Österreicher beurteilen ihre körperliche Fitness positiv (18 % „sehr gut“, 42 % „gut“), 29 % „durchschnittlich“, 11 % schlecht oder sehr schlecht.
Das besagen Ergebnisse einer Umfrage, die das Gallup Institut im Auftrag der Wiener Städtischen durchgeführt hat.
Etwa gleich viele (62 %) beurteilen ihren mentalen Gesundheitszustand positiv (25 % „sehr gut“, 37 % „gut“), 26 % „durchschnittlich“ und ebenfalls 11 % schlecht oder sehr schlecht.
Mentales Wohlbefinden hat sich bei einem Fünftel verschlechtert
Rund ein Fünftel (22 %) gab an, der mentale Gesundheitszustand habe sich in den letzten zwölf Monaten verschlechtert.
Von diesen 222 Personen gaben 26 % Probleme wie Schmerzen, Krankheit, Operation oder Long Covid an. Dahinter liegen Stress und Burn-out (23 %), ein Fünftel (21 %) nennt Ängste, Sorgen, Existenzangst, Zukunftssorgen, Unsicherheiten.
37 % dieser Gruppe geben an, auf professionelle Hilfe zurückzugreifen (2022: 25 %), weitere 29 % (2022: 40 %) könne sich das für die Zukunft vorstellen.
Von jenen 65 Personen, die angaben, keine professionelle Hilfe zu nutzen, wurden verschiedene Gründe genannt: 62 % sagen, sie kommen auch ohne (einigermaßen) gut zurecht. 33 % ist eine private Therapie zu teuer, 19 % sind die Kassenzuschüsse zu gering, sodass eine Therapie nicht leistbar ist.
Alternativmedizin gehört für viele – mehr oder weniger – „dazu“
Wie stehen die Österreicher zur Alternativ- bzw. Komplementärmedizin? 29 % (2022: 24 %) sagen, sie gehöre zur Gesundheitsvorsorge dazu. Weitere 43 % (2022: 45 %) schließen sich dem „eher“ auch an.
18 % aller Befragten haben in den vergangenen 12 Monaten einmal oder mehrmals solche Behandlungen in Anspruch genommen; weitere 37 % haben das ebenfalls schon getan, es ist aber schon länger her.
Solche Behandlungen kommen vor allem bei Nacken- und Rückenschmerzen (53 % der Befragten) zum Zug, aber etwa auch bei Stress und Nervosität (28 %), Magen-Darm-Beschwerden (24 %) sowie allgemeinen Gelenkschmerzen und Kopfschmerzen/Migräne (jeweils 23 %).
Vor allem Homöopathie im Einsatz
Eingesetzt wird (bzw. wurde) mehrheitlich Homöopathie (57 % von 551 Befragten), gefolgt von Akupunktur (39 %) und Bachblütentherapie (28 %). Osteopathie und Traditionelle Chinesische Medizin nutzen 21 %.
Wie wird der Erfolg der Behandlung beurteilt? Auf einer Skala von 1 (sehr gut) bis 5 vergeben 33 % die Bestnote, 37 % geben einen 2er, 31 % einen 3er.
Gründe für die Nutzung von Alternativmedizin sind mehrheitlich nicht in einer Ablehnung der Schulmedizin zu finden: 68 % der 551 Nutzer sehen in der Alternativmedizin eine gute Ergänzung. 42 % greifen auf sie zurück, um einen aktiven Beitrag zur eigenen Gesundheit zu haben.
16 % bevorzugen Alternativ- gegenüber Schulmedizin. 15 % sagen: Die Schulmedizin hat keine zufriedenstellenden Optionen für mich. 9 % sprechen von schlechten Erfahrungen mit der Schulmedizin.
Zufriedenheit mit dem Gesundheitssystem sinkt
Die Zufriedenheit mit dem österreichischen Gesundheitssystem hat in den letzten zwei Jahren gelitten. 2021 benoteten es – wieder auf einer fünfteiligen Skala – noch 20 % aller Teilnehmer mit der Note „1“ und 48 % mit „2“.
Der Anteil der positiv Gestimmten verringerte sich 2022 auf 15 % Einser und 41 % Zweier. In der aktuellen Umfrage gibt weniger als die Mehrheit Bestnoten: 13 % Einser und 34 % Zweier. Ein „Befriedigend“ gibt es von 34 % (2022: 28 %; 2021: 22 %).
64 % (2022: 68 %) gehen überwiegend zu Kassenärzten, 12 % (2022: 9 %) überwiegend zu Wahlärzten. Bei 22 % (2022: 19 %) hält sich das die Waage.
Wartezeiten und Zeitmangel Argumente für private Versicherung
Was spricht aus Sicht der Befragten für eine private Gesundheitsvorsorge?
Für fast zwei Drittel (62 %) sind lange Wartezeiten für Termine bei Kassenärzten ein Argument, für 54 % der Umstand, dass beim Kassenarzt zu wenig Zeit für Patienten zur Verfügung stehe.
Auch „steigende Selbstbehalte für Leistungen“ und „Leistungseinschränkungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (z.B. alternativmedizinische Behandlungen)“ werden als Grund für private Gesundheitsvorsorge angeführt.
Gutes Drittel der nicht Versicherten für Abschluss offen
Von den 285 Personen, die angaben, bereits privat krankenversichert zu sein, gaben 48 % an, dass sie eine Privatarztversicherung haben, 47 % sind sonderklasseversichert, 41 % haben eine Krankenhaus-Taggeld-Versicherung.
688 der befragten 1.000 Personen gaben an, keine private Krankenversicherung zu haben. Interesse an einem Abschluss ist zwar nur bei einer Minderheit gegeben. Immerhin wollen aber laut der Umfrage 8 % „auf jeden Fall“ eine abschließen, 29 % „eher ja“.
Radfahren boomt – und damit auch die Suche nach einer effektiven Diebstahl-Sicherung.
Einen hundertprozentigen Schutz gibt es nicht. Aber ein gutes Schloss in Verbindung mit einem möglichst sicheren Abstellort kann es potenziellen Langfingern schon deutlich schwerer machen, ein Fahrrad zu entwenden, weiß ÖAMTC-Techniker Steffan Kerbl.
Alarmanlagen gibt es zwar auch, sie können aber recht einfach „ruhiggestellt“ werden. Eine spezielle UV-Kennzeichnung am Fahrrad erleichtert es, ein gestohlenes Bike wiederzufinden – ebenso wie die Fahrrad-Registrierung. Eine Diebstahl-Versicherung ersetzt, je nach Vertrag, den Neuwert oder den aktuellen Wert des Fahrrads.
Schlösser – welches nehmen?
Die sichersten Schlösser sind Bügel- und Panzerkabelschlösser. Letztere sind flexibel und sollten so lang sein, dass man das Fahrrad an einem Fahrradständer oder einem anderen fest verbauten Gegenstand anbringen kann.
Die oft serienmäßig am Fahrrad montierten Schlösser sichern häufig nur Vorder- oder Hinterrad und sind daher als alleiniger Schutz genauso wenig empfehlenswert wie die herkömmlichen Nummern- und Zahlenschlösser, die ein Profi in wenigen Sekunden knacken kann.
Fahrrad sicher abstellen – wo und wie?
Wenn möglich, das Fahrrad immer in einem absperrbaren Raum abstellen und auch dort mit einem möglichst sicheren Schloss anhängen. Mittlerweile gibt es im öffentlichen Raum auch immer mehr Fahrradboxen, die es Kriminellen schwerer machen.
Wichtige Tipps
• Das Fahrrad mit Rahmen und Hinterrad an einem fix verankerten Gegenstand befestigen.
• Der Abstellplatz sollte gut frequentiert und nachts beleuchtet sein.
• Auch am Fahrradträger bzw. Autodach gilt: Fahrräder immer abschließen.
• Keine wertvollen Gegenstände am Gepäckträger oder in Gepäcktaschen zurücklassen. Teure Komponenten des Bikes, die sich abnehmen lassen (wie z.B. Fahrradcomputer) immer abmontieren und mitnehmen.
An eine Fahrradversicherung denken
Im Schadensfall hilfreich sind eine vorherige Fahrrad-Registrierung und eine Fahrraddiebstahl-Versicherung.
Mithilfe der Registrierungs-Datenbank kann ein Fahrrad dem Eigentümer zugeordnet werden.
Der ÖAMTC bietet an seinen Stützpunkten die Möglichkeit zur Fahrrad-Registrierung.
Bei Beschädigung oder Verlust des versicherten Fahrrads durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub leistet eine Fahrraddiebstahl-Versicherung, je nach Vertrag, Ersatz für die Anschaffung eines neuen Fahrrads bzw. für die Reparatur.
Die Europäische Reiseversicherung mit Tipps für Familien, die sich auf die Ferien vorbereiten.
Ein Urlaub beginnt idealerweise damit, sich ausreichend zu informieren: Über Einreisebestimmungen (Gültigkeit der Reisepässe rechtzeitig überprüfen!) und die medizinischen Anforderungen, wie z.B. Impfungen.
Reisebüros und -veranstalter sind mit ihrer Erfahrung erste Ansprechpartner und geben auch Empfehlungen für touristische Sehenswürdigkeiten im Urlaubsland.
Hautausschlag, Essen nicht vertragen oder Appetitlosigkeit?
Laut Europ Assistance Urlaubsbarometer geben zwei Drittel der befragten Österreicher an, im Urlaub ans Meer fahren zu wollen. Wer Kinder hat, weiß: Es kann immer etwas passieren.
Die meisten medizinischen Vorfälle im Urlaub betreffen Magen-Darmprobleme, Hautveränderungen und diverse virale und bakterielle Infekte.
Der Appell an alle Eltern: Zögern Sie nicht, auch bei scheinbaren Kleinigkeiten einen Mediziner zu kontaktieren. Besser, die ersten Symptome direkt abklären zu lassen, als zu lange zuzuwarten und den Urlaub zu riskieren.
e-Card kein adäquater Ersatz für eine Reiseversicherung
Der verbreitete Irrglaube, dass die e-Card auf Reisen schütze, hält sich leider hartnäckig. Denn sie ist kein Ersatz für eine Reiseversicherung.
Ohne Reiseversicherung sollte man im Urlaub besser nicht krank werden. Eine Behandlung in den USA kann Kosten im fünfstelligen Bereich pro Tag verursachen. Ein Rücktransport aus Übersee kann bis zu 300.000 Euro kosten, was für viele Familien existenzbedrohend ist.
Die e-Card wird nur in öffentlichen Krankenhäusern und bei Ärzten mit Kassenvertrag in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union akzeptiert. Darüber hinaus gibt es nur mit der Schweiz, der Türkei, Kroatien, Bosnien und Herzegowina, Serbien, Montenegro und Nordmazedonien bilaterale Abkommen zur Krankenversicherung. In allen anderen Ländern leistet die Sozialversicherung lediglich pauschalierte Erstattungsbeträge.
Auch bei Besuchen privater Ärzte, Kliniken oder Krankenhäuser werden lediglich diese Beträge ersetzt. Die Differenz zu den tatsächlichen Kosten (bis zu 1.000 Euro pro Tag, in den USA oft auch das zehnfache!) sind von den Patienten selbst zu tragen. Leistungen wie Rücktransport oder Storno sind ohnehin nie über die gesetzliche Versicherung gedeckt.
In diesem Sinne: Besprechen Sie sich mit Ihrem Makler – um auch in Ihrem nächsten Familienurlaub bestmöglich abgesichert zu sein.
Die Schlagzeilen der letzten Wochen zeigen erneut auf, dass auch in Österreich das Erdbebenrisiko ein hohes ist (30. März Gloggnitz/NÖ, 2. April St. Veit/Glan/Ktn., 10. April Pertisau/T).
Auch können starke Beben in Italien und auf dem Balkan in Österreich Schäden verursachen: Alle zwei bis drei Jahre führen Erdbeben in Österreich zu Gebäudeschäden. Das stärkste Erdbeben der vergangenen Jahrzehnte ereignete sich am 16. April 1972 in Seebenstein/Niederösterreich mit einer Stärke von 5,4.
Dieses Beben verursachte erhebliche Schäden an Gebäuden und Infrastruktur. Im Mai 1976 ereignete sich in Friaul ein schweres Erdbeben mit einer Stärke von 6,5 – das Beben wurde in fast ganz Österreich verspürt und führte zu erheblichen Gebäudeschäden in den südlichen Regionen Österreichs.
Rund 23 % der Gebäude in Österreich sind zudem erdbebengefährdet. Die betroffenen Bauten sind größtenteils vor 1945 erbaut, wo es noch keine entsprechenden baulichen Vorgaben gab. Umso wichtiger ist es deshalb, auf einen guten Bauzustand eines Gebäudes zu achten bzw. eine Bauwerksverstärkung vorzunehmen.
Digitale Gefahrenlandkarte
Die digitale Gefahrenlandkarte HORA (www.hora.gv.at) kann hier wichtige Informationen über eine mögliche Gefährdung des eigenen Hauses oder Grundstücks liefern.
Diese Plattform – bei deren Erstellung die österreichische Versicherungswirtschaft maßgeblich beteiligt war – ermöglicht de facto jedem, Auskunft über die Risikosituation eines beliebigen Ortes in Österreich zu bekommen, erläutert Mag. Christian Eltner, Generalsekretär des österreichischen Versicherungsverbandes VVO.
Allerdings: „Eine für Versicherungskunden umfassende Versicherungslösung für Erdbeben gibt es in Österreich zur Zeit nicht“, betont Mag. Klaus Scheitegel, Vizepräsident des VVO. „Wir benötigen für eine österreichweite Versicherbarkeit dieser Naturgefahr gesetzliche Rahmenbedingungen, die es ermöglichen, den Versicherungsschutz flächendeckend zur Verfügung stellen zu können. Leider konnten wir hier seitens der Politik noch keine Unterstützung für NatKat-Lösungen erreichen.“
Was zu befürchten ist
Im Fall eines schweren Erdbebens wären jedoch Milliarden-Euro Schäden zu erwarten, so Scheitegel.
Fassen wir zusammen: Erdbeben sind mit ihrem Zerstörungspotential eine der gefährlichsten Naturkatastrophen der Erde.
Daher im Folgenden Sicherheitstipps für den Ernstfall
Nicht aus dem Haus laufen!
Unter einem Türstock oder stabilen Tisch Schutz suchen!
Im Freien von Gebäuden fernhalten!
22 Kinder starben im Vorjahr an den Folgen eines Unfalls, 13 davon im Straßenverkehr. Das KFV pocht nun auf Maßnahmen.
109.700 Kinder im Alter unter 15 Jahren haben sich nach Angaben des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KFV) 2022 in den Bereichen Verkehr, Schule, Heim, Freizeit oder Sport so schwer verletzt, dass sie ins Krankenhaus mussten. Im Corona-Jahr 2021 waren 95.300 Kinder betroffen.
Nach vorläufigen Angaben starben im vergangenen Jahr 22 Kinder an den Folgen eines Unfalls.
Davon kamen 13 Kinder im Straßenverkehr ums Leben, ein Kind starb im Zuge eines landwirtschaftlichen Unfalls, fünf Kinder ertranken, ein Kind starb im Zuge eines Rodelunfalls, und zwei Kinder wurden durch ein Extremwetterereignis getötet, so KFV-Geschäftsführer Christian Schimanofsky.
Situation im Straßenverkehr „unerträglich“
Das KFV sieht aufgrund dessen Handlungsbedarf sowohl im Wohn- und Freizeitbereich als auch im Straßenverkehr. In letzterem sei die Situation für Kinder „unerträglich“.
Diese sei gekennzeichnet durch „zu hohe Geschwindigkeiten der Verkehrsteilnehmer, unzureichende Infrastruktur, um alleine sicher von A nach B zu kommen, oder einfach gar kein Raumangebot, um überhaupt zum Beispiel Radfahren lernen zu können“.
Hinzu kommen „Lkw ohne Sicherheitstechnik beispielsweise gegen Tote-Winkel-Unfälle, langwierige Verfahren bei der Entschärfung von Gefahrenstellen, somit unsichere Schulwege, unzureichende Schutzwege und ein kinderfeindliches Verkehrsklima“.
Niedrigere Geschwindigkeit, schärfere Strafen
Bei Straßenbau und -erhaltung müsse in Zukunft mehr Rücksicht auf die Bedürfnisse der Kinder genommen werden, fordert Klaus Robatsch, Leiter des Bereichs Verkehrssicherheit im KFV, und ergänzt: „In 71 % der Fälle, ist das Kind nicht Unfallverursacher.“
Von den im Jahr 2022 im Straßenverkehr tödlich verunglückten Kindern starben vier als Fußgänger, eines auf dem Fahrrad, eines auf dem E-Scooter, eines durch einen Mopedunfall und sechs bei Pkw-Unfällen.
Das KFV plädiert unter anderem für geringere Geschwindigkeiten im Ortsgebiet und strengere Strafen für das Gefährden von Kindern im Straßenverkehr.
Österreichs Feuerwehren haben im Jahr 2021 (aktuell verfügbare Zahlen) insgesamt 60.894 Brandeinsätze geleistet.
Rund 4.900 davon betrafen Wohngebäude, wie aus der Statistik des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes hervorgeht.
Nach Angaben des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KFV) verunglücken jährlich österreichweit rund 30 Personen aufgrund von Bränden im Haushalt tödlich.
Mehr als die Hälfte der Fluchtwege ist verstellt
Eine aktuelle Erhebung des KFV und Erfahrungen der Wiener Rauchfangkehrer zeigen, dass in puncto Brandschutz Aufholbedarf in unseren Haushalten herrscht, ließen das KFV und die Wiener Rauchfangkehrer-Innung kürzlich wissen. Weit mehr als die Hälfte der Mehrparteienhäuser in Österreich weist verstellte Fluchtwege auf.
Gegenstände, die im Hausflur abgestellt sind, leicht umstürzen, einengen oder brennbar sind, können im Ernstfall jedoch eine Stolperfalle darstellen, eine stärkere Brandentwicklung forcieren und somit einer ungehinderten Flucht im Weg stehen, warnt Armin Kaltenegger, Leiter des Bereichs Eigentumsschutz im KFV.
„Das Abstellen von beispielsweise Kinderwägen, Fahrrädern oder selbst einem Paar Schuhen im Hausflur ist daher unzulässig und im Ernstfall brandgefährlich“, unterstreicht Kaltenegger.
Auch bei anderen Sicherheitsvorkehrungen gibt es laut KFV Defizite: In jedem dritten Stiegenhaus fehlt ein Feuerlöscher (27 %), in jedem zweiten Wohnhaus ist keine gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung von Fluchtwegen (53 %) vorhanden.
Auch andere sensible Bereich freihalten
Die Überprüfung der Fluchtwege sollte jedoch nicht nur Stiegenhäuser und Gänge, sondern auch sensible Bereiche wie Keller und Dachböden einschließen. Durch dort abgestellte Gegenstände wird eine Flucht vor Feuer und Rauch oft verunmöglicht.
Auch sind blockierte Hausgänge im Brandfall – besonders etwa im Dunkeln, falls die Beleuchtung ausfällt – eine Erschwernis für die Brandbekämpfung. Abgestellte Gegenstände können nicht nur in der Dunkelheit zum Problem werden, sondern auch durch Rauch, der die Sicht auf sie versperrt.
Fehlendes Risikobewusstsein
Die Rauchfangkehrer sind gesetzlich beauftragt, die Hausverwaltungen bzw. die Eigentümer und Bewohner aufzufordern, in Stiegenhäusern abgestellte Gegenstände wie etwa Fahrräder, Möbel, Kinderwägen, Müll oder Zeitungsstapel zu entfernen.
Erfolgt die Entsorgung nicht, so sind die Rauchfangkehrer zur Anzeige verpflichtet. Dazu kommt es, laut Christian Leiner, dem Innungsmeister der Wiener Rauchfangkehrer, immer häufiger.
Leitner führt dies auf mangelndes Risikobewusstsein zurück: „Da wird nach dem Leitsatz ‚Prinzipiell verstehe ich die Sicherheitsvorschriften, aber bei mir passiert schon nichts‘ gehandelt.“
Mit Warnmeldern Schlimmeres verhindern
Oft werden Zimmerbände von den Bewohnern erst sehr spät oder zu spät bemerkt.
Abhilfe könne durch Rauch- bzw. Brandmelder geschaffen werden, die mit ihrem durchdringenden, schrillen Alarmton einen wichtigen Schutz bieten.
Dies gilt vor allem, wenn Brände ausbrechen, während die Bewohner schlafen. Denn im Schlaf wird zwar ein Warnton gut gehört, Rauch aber nicht gerochen.
Erste Unfälle zeigen, dass vermeintliche Heizalternativen und unsachgemäß verbaute Öfen lebensgefährlich sein können.
Not macht bekanntlich erfinderisch und so hat der ungewisse Energie-Winter vielerorts dazu geführt, dass die Menschen nach verschiedensten Heizalternativen suchen.
„Das ist natürlich und verständlich, aber viele Heizmethoden sind riskanter als sie auf den ersten Blick erscheinen. Von verschiedenen gefährlichen Heiz-Ideen sollte man wirklich die Hände lassen!“, so Dr. Louis Norman-Audenhove, Generalsekretär des österreichischen Versicherungsverbandes VVO.
Erste Unfälle z.B. mit Indoor-betriebenen Kohlegrillern (mit mehreren Verletzten) oder defekten, falsch installierten Öfen zeigen, wie (überlebens-)wichtig es ist, sich mit dem Thema Brandgefahr & Co aktiv auseinanderzusetzen.
Erhöhte Brandgefahr in den kalten Monaten
Laut KFV-Unfallstatistik ereignen sich in den kalten Monaten durchschnittlich mehr als 500 Wohnungsbrände – 20 bis 30 Menschen sterben jährlich an den Folgen eines Brandes, die Mehrheit davon in privaten Haushalten. Die häufigsten Ursachen dabei sind elektrische Energie sowie offenes Licht und Feuer.
„Aktuell gehen wir, gerade auch aufgrund des vermehrten Einsatzes von Elektroheizungen, von einer erhöhten Brandgefahr in den kommenden Monaten aus“, so Dr. Othmar Thann, Direktor des KFV. Auch das Verwenden von beschädigten Kabeln oder Steckern kann Schwelbrände auslösen und zu Rauchgasvergiftungen führen.
Durch regelmäßige Wartung oder den Kauf hochwertiger Geräte kann die Unfallgefahr stark reduziert werden.
Auch die Installation von Rauchwarnmeldern (die heutzutage wirklich sehr einfach funktioniert) wird dringend empfohlen.
Einfache Tipps zur Reduktion des Brandrisikos
Fachpersonal hinzuziehen! Vor dem Einbau, für die Installation und die regelmäßige Wartung eines Kaminofens sollten Rauchfangkehrer beauftragt werden. Auch beim Kauf eines Elektroheizgeräts empfiehlt sich eine fundierte Beratung durch das Fachpersonal.
Lassen Sie jegliche Art von Heizgeräten unbedingt fachmännisch installieren bzw. einbauen.
Nutzen Sie nur geeignete Brennstoffe! Brennstoffe sollten den aktuellen Richtlinien des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entsprechen und laut Hersteller geeignet sein.
Elektrische Geräte gehören regelmäßig gewartet!
Weitere wichtige Tipps
Achten Sie auf Prüfzeichen bei elektrischen Geräten! Verwenden Sie nur hochwertige, geprüfte technische Geräte, erkennbar an GS-, VDE- oder TÜV-Prüfzeichen!
Installieren Sie Rauchwarnmelder! Ein funktionstüchtiger Rauchwarnmelder gehört in jeden Haushalt und in jedes Kinderzimmer.
Stellen Sie Handfeuerlöscher bereit. Für den Fall der Fälle sollten Haushalte mit einem tragbaren Feuerlöscher ausgestattet sein, der an zentraler, leicht zugänglicher Stelle montiert ist und alle zwei Jahre von einer Fachperson überprüft und gewartet wird.
Kommen Sie gut durch den Winter!





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