Diese Absicherung solle „allen Bürgern zugutekommen“. Neun von zehn sind für „klarere und einheitliche Regelungen zur Entschädigung bei Naturgefahren“.
Veränderung der klimatischen Bedingungen, Zunahme von Extremwetterereignissen: Langjährige Studien zeigten, dass sich das Bewusstsein für diese Risiken in der Bevölkerung „deutlich erhöht“ hat, heißt es aus dem Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV). Zugleich zeigten sie aber auch, dass es „auf allen Ebenen – von politischen Maßnahmen bis zur Eigenvorsorge deutlichen Handlungsbedarf gibt“.
Anlass dafür war eine Umfrage, die das KFV im September durchgeführt hat, und deren Ergebnisse nahelegen: Die Bevölkerung fühlt sich schlecht auf solche Ereignisse vorbereitet und sieht großen Bedarf an mehr Information und Unterstützung.
Vier von fünf für Naturkatastrophenabsicherung für alle
57 % gaben an, sich unzureichend über Schutz- und Vorsorgemaßnahmen informiert zu fühlen. 53 % meinten, dass in Österreich mehr für die Prävention getan werden muss; weitere 40 % stimmten dem zumindest teilweise zu.
Als besonders auffällig bezeichnet das KFV die starke Unterstützung für gesetzliche Rahmenbedingungen: 89 % sind für klarere und einheitliche Regelungen zur Entschädigung bei Naturgefahren.
„Eine Naturkatastrophenabsicherung, die allen Bürger zugutekommt, wird ebenfalls als vielversprechende Maßnahme betrachtet – 82 % befürworten diese Idee“, so das KFV.
Defizite in der persönlichen Vorsorge
Was die persönliche Vorsorge angeht, fühlen sich 52 % schlecht gerüstet. Insbesondere jüngere Menschen (14 bis 19 Jahre) zeigen eine geringere Bereitschaft zur Vorsorge gegen Naturkatastrophen (36 %) im Vergleich zu älteren Generationen. Dabei gäbe es „gute pragmatische Vorkehrungsmaßnahmen, die rasch, einfach und auch kostengünstig funktionieren“, sagt Armin Kaltenegger, Leiter des Forschungsbereichs Eigentumsschutz im KFV. Gerade die große Anzahl kleinerer, aber vermeidbarer Schäden wird stark unterschätzt, so das Fazit.
Risikopotenzial identifizieren
„Der erste Schritt ist, sich über sein eigenes Risikopotenzial zu informieren“, sagt Kaltenegger und verweist dabei auf die staatliche Plattform www.hora.gv.at. Darüber hinaus gibt es gute und auch kostengünstige Produkte, die wirkungsvoll sind, zum Beispiel Rückstauverschlüsse, mobile Schwall- oder Dammsysteme oder Hagelschutzplanen. „Über eine Steuerbegünstigung auf solche Produkte sollte in Zukunft auch nachgedacht werden“, so Kaltenegger.
In diesem Sinne: Sprechen Sie mit Ihrem Berater – gerade bei Naturkatastrophen sollten Sie bestmöglich abgesichert sein.
Unwetter, Hochwasser, verheerender Hagelschlag – der heurige Sommer zeigt hässliche Seiten. Wer gut versichert ist, kann sie leichter ertragen.
Das Hochwasser, das weite Teile des Landes überflutet hat, ist wieder abgeklungen, die Schäden sind aber noch weithin sichtbar. Ähnlich ist es bei den Hagelschäden, die heuer besonders schwer ausgefallen sind.
Hagel entsteht, wenn warme, schwüle Luft aufsteigt und in den oberen, kalten Luftschichten großer Gewitterwolken gefriert. Durch starke Auf- und Abwinde zirkulieren die Eiskristalle, dadurch lagern sich weitere Wassertropfen ab und die Hagelkörner werden immer größer.
Die Meteorologen sprechen ab einem Durchmesser der Hagelkörner von 0,5 Zentimeter von Hagel, die Schlossen können aber auch golfballgroß werden und verheerende Auswirkungen haben.
Ärgste Probleme sofort beseitigen
Wer entsprechend versichert ist, erhält zumindest einen Teil des Schadens ersetzt. Bis dahin sind aber Sofortmaßnahmen notwendig, um die ärgsten Probleme zu beseitigen.
Bei einem Hagelschauer sollte man als Hausbesitzer Kunststoff-Rollläden lieber nicht herunterlassen um das Fenster zu schützen. Die Rollläden sind nämlich anfälliger für Schäden als die Fenster. Wird trotzdem eine Scheibe beschädigt, könnte die Fensteröffnung nach dem Hagel mit der funktionsfähigen Rolllade provisorisch geschlossen werden.
Ein beschädigtes Dach muss in der Regel ganz oder teilweise neu gedeckt werden, in den Sommermonaten ist es aber nicht leicht, rasch einen Dachdecker zu bekommen. Unter anderem deswegen, weil viele Schäden zeitgleich auftreten. Deshalb sollte man das Dach zumindest provisorisch abdichten, damit beim nächsten Regenschauer nicht auch noch Schäden innerhalb des Hauses entstehen.
Schonende Autoreparatur
Beim Auto lassen sich heutzutage kostspielige Reparaturen wie etwa der komplette Austausch der Motorhaube oft vermeiden. Die Dellen werden stattdessen von spezialisierten Mechanikern „herausgedrückt“. Von der Beule ist dann nichts mehr zu sehen und auch der Lack wird bei diesem Verfahren nicht beschädigt.
Welche Reparaturmethode zum Einsatz kommt, entscheidet ein Sachverständiger der Versicherung bei der Fahrzeugbesichtigung. Die Kosten für die Reparatur, egal ob Austausch oder Herausdrücken der Hagelschäden, übernimmt die Versicherung – aber nur dann, wenn man zumindest eine Teilkaskoversicherung hat. Wer nur die Haftpflichtversicherung besitzt geht leer aus.
Vorbeugung bei Stürmen
Nicht weniger unangenehm als Hagelunwetter sind Stürme, die sich allerdings meist vorzeitig ankündigen. Dadurch hat man Zeit, vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen.
Lose Gegenstände auf Fenstern, Balkonen oder Terrassen kommen in das Wohnungsinnere oder werden sicher verankert. Alle Fenster und Türen, werden geschlossen, denn vor allem in der Anfangsphase des Sturmes ist mit heftigen Böen zu rechnen. Während des Sturms verlässt man das Haus oder die Wohnung nach Möglichkeit nicht, weil man durch herab fallende Gegenstände gefährdet sein kann.
Park- und Waldgebiete sollte man meiden, auch von Gerüsten und Hochspannungsleitungen hält man sich besser fern. Wer mit dem Auto unterwegs ist, muss die Geschwindigkeit drosseln und besonders bei Tunneleinfahrten, Anfang und Ende von Lärmschutzwänden sowie bei Brücken aufpassen, diese Straßenstellen sind sehr sturmanfällig.
Welche Versicherung für die Schäden aufkommt
Wenn trotz aller Vorkehrungen etwas passiert ist, meldet man den Schaden möglichst rasch seiner Versicherung, damit die Abwicklung nicht zu lange dauert. Als Faustregel gilt: Sturmschäden an Gebäuden sind üblicherweise in der Eigenheimversicherung gedeckt, während die Haushaltsversicherung für Schäden aufkommt, wenn der Wohnungsinhalt in Mitleidenschaft gezogen wird, etwa weil durch Sturm oder Hagel ein Dach beschädigt wurde und Wasser in den Wohnraum eingedrungen ist.
Intensive Unwetter, Überschwemmungen und Murenabgänge haben in den vergangenen Wochen vielerorts auch zu Schäden an zahlreichen Fahrzeugen geführt.
Ob eine Versicherung zahlt, hängt von Fahrzeugart, Versicherungsvertrag und Verursacher ab.
„Wer lediglich eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, bekommt bei einem Unwetterschaden kein Geld vom Versicherer. Schäden durch Naturgewalten werden bei Kfz in der Regel nur durch eine Voll- oder Teilkaskoversicherung gedeckt“, erklärt ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer.
Schäden an Fahrrädern und E-Bikes sind normalerweise durch die Haushaltsversicherung gedeckt.
In allen Fällen gilt: Fahrzeugschäden möglichst gut dokumentieren und unverzüglich der betreffenden Versicherung melden.
Was tun? Sollte der Schaden aber durch einen Dritten verursacht worden sein, haftet dieser vor allem bei Verschulden. Beispielsweise wenn Baufirmen oder Werbeunternehmen ihre Gerüste und Plakatwände mangelhaft montiert haben.
Auch wenn lose Dachziegel oder Bäume auf ein parkendes Auto fallen, könnte der Besitzer des jeweiligen Grundstücks haftbar gemacht werden. „Entsteht am Fahrzeug etwa ein Schaden durch lose Gegenstände im Straßenraum, haftet der Straßenerhalter (Bundesland oder Gemeinde), wenn ihm eine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann – also z. B. grobe Versäumnisse bei der Absicherung einer Hochwasserstelle. Autobahn-Betreiber und Vermieter kostenpflichtiger Parkplätze haften bereits für leichte Fahrlässigkeit“, so Hoffer.
Für Schäden durch Bäume gilt seit dem 1. Mai 2024 eine gewisse Erschwernis für den Geschädigten: Hier muss nun ebenfalls Verschulden nachgewiesen werden, bisher war die Beweislast umgekehrt.
Voll- & Teilkasko – Polizze prüfen, Schäden unverzüglich melden
Bei einer Voll- und Teilkasko übernimmt die Versicherung die Reparaturkosten und auch die Abschleppkosten zur nächstgelegenen geeigneten Werkstatt.
Je nach Versicherungsanbieter und vertraglicher Regelung sind auch Selbstbehalte möglich. Wichtig für die Kostenübernahme durch die Versicherung ist die richtige Vorgehensweise.
„Die Schadensmeldung muss unverzüglich erfolgen. Von Vorteil ist eine Dokumentation mit Fotos, vor allem mit allen Details der Schäden“, weiß der ÖAMTC-Rechtsexperte. Ist jemand anderer für den Schaden verantwortlich, empfiehlt es sich, Zeugen namhaft zu machen.
Es gibt Grenzen
Allerdings haben auch Versicherungen ihre Grenzen: War das Auto etwa an einer gefährdeten Stelle geparkt, z.B. unter einem offensichtlich morschen Baum, könnte die Versicherung die Auszahlung wegen grober Fahrlässigkeit verweigern.
Wenn man vom Unwetter überrascht wurde oder man das Fahrzeug nach bestem Wissen und Gewissen nicht aus der Gefahrenzone entfernen konnte, verhält es sich jedoch anders.
Kommt es zu einem Totalschaden, ist das speziell bei älteren Fahrzeugen besonders ärgerlich, da im Regelfall maximal der Zeitwert ersetzt wird.
Die Finanzmarktaufsicht beantwortet obige und viele weitere Fragen zum Thema Rechtsschutzversicherung in der neuen Ausgabe von „Reden wir über Geld!“ in klarer, einfacher und leicht verständlicher Sprache.
„Recht haben“ heißt noch lange nicht „Recht bekommen“.
Was alles passieren kann
Sein Recht durchzusetzen, kann sehr kostspielig sein und birgt nicht zu unterschätzende Risiken. Ein verlorener Prozess hat meist hohe Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten zur Folge, und selbst bei einem Obsiegen sind manchmal nicht alle Kosten gedeckt. Eine klug gewählte Rechtsschutzversicherung kann hier zumindest die finanziellen Sorgen abnehmen.
Die aktuelle Ausgabe der FMA-Verbraucherinformationsreihe „Reden wir über Geld!“ erklärt unter dem Titel „Recht haben kostet“, worauf Verbraucherinnen und Verbraucher beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung achten müssen.
Vielfältige Rechtsrisiken
In unserer modernen Gesellschaft sind fast alle Bereiche unseres Zusammenlebens rechtlich geregelt. Dementsprechend breit und vielfältig sind die Rechtsrisiken, die durch eine Rechtsschutzversicherung abgedeckt werden können: Arbeitsrecht, Wohn- und Mietrecht, Schadenersatz- und Strafrecht sind nur einige wenige Beispiele hierfür.
Kaum jemand ist aber allen rechtlich möglichen Risiken ausgesetzt, dementsprechend bieten Rechtsschutzversicherungen eine Vielzahl unterschiedlicher Rechtsschutz-Bausteine an, die zum einen individuell zusammengesetzt werden können, zum anderen bereits in Paketen zusammengefasst sind. Diese können erweitert oder auch eingeschränkt werden. Hier gilt es Doppelversicherungen zu vermeiden, da oft etwa Kreditkarten, Clubmitgliedschaften oder gesetzlich verpflichtende Interessenvertretungen bereits spezifische Rechtsschutzfelder abdecken.
Auf die Kosten schauen
Besonders wichtig ist auch, genau zu schauen, welche Kosten tatsächlich gedeckt sind: nur die Rechtsanwaltskosten oder auch die Verfahrenskosten, nur vor Gericht oder auch gegenüber Verwaltungsbehörden; sind auch die Kosten für Sachverständige, Gutachten, Dolmetscher und Zeugen enthalten? Sind Kosten der Gegenseite inbegriffen, wenn eine Zahlungsverpflichtung erwächst?
Welche Rechte und Pflichten kommen dem Versicherten zu: freie Anwaltswahl? Sind bestimmte Arten von Rechtsstreitigkeiten ausgenommen (oft etwa Erbstreitigkeiten; Risiken aus Glücksspiel, Scheidung und Krieg können etwa grundsätzlich nicht versichert werden)?
Gibt es einen Selbstbehalt? Bestehen Wartezeiten für bestimmte Rechtsgebiete? Ist die Versicherungssumme mit einem Höchstbetrag gedeckelt und ist dieser gegebenenfalls angemessen?
Wer im Ausland mit einem Fahrzeug unterwegs ist, sollte sich im Vorfeld für einen etwaigen Notfall gut vorbereiten. Denn Verständigungsprobleme und Rechtsunsicherheiten können Notsituationen im Ausland zusehends verschärfen.
Die Internationale Versicherungskarte, auch bekannt unter der früheren Bezeichnung „Grüne Karte“, sollte bei Reisen mit dem eigenen Fahrzeug ins Ausland immer dabei sein. Auch wenn sie in vielen Ländern nicht mehr als Nachweis über einen bestehenden Versicherungsschutz des Fahrzeugs notwendig ist, erspart sie oft unnötige Probleme, erklärt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner.
Die internationale Versicherungskarte ist kostenlos bei der eigenen Haftpflichtversicherung erhältlich und wird meist automatisch zugeschickt.
Europäischer Unfallbericht
Ebenfalls in jedes Handschuhfach gehört der Europäische Unfallbericht, der es den Beteiligten erleichtert, den Unfallhergang genau zu dokumentieren. Inhaltlich und grafisch ist der Bericht innerhalb Europas in allen Sprachen gleich.
Was es zu beachten gilt
Grundsätzlich gilt die Faustregel: „Nach Kollision absichern, Rettung rufen, Daten austauschen, Beweise sichern“.
Absichern
Ist man tatsächlich in einen Unfall verwickelt, gilt es, einen kühlen Kopf zu bewahren und einige entscheidende Regeln zu beachten. Zuerst die Unfallstelle absichern – also: Warnblinkanlage einschalten und Pannendreieck aufstellen.
Wenn nötig, muss Erste Hilfe geleistet und die Rettung gerufen werden. Zur eigenen Sicherheit – sofern nicht ohnehin auch im Ausland gesetzlich vorgeschrieben – sollte vor Verlassen des Fahrzeugs eine Warnweste angelegt werden.
Exekutive verständigen
Ob man nach einem Unfall die Polizei verständigen muss, ist international unterschiedlich geregelt. Grundsätzlich gilt: Bei Personenschaden, oder hohem Sachschaden muss, wenn die Daten nicht ausgetauscht werden können, die Polizei gerufen werden. Das erleichtert die anschließende Schadenregulierung wesentlich.
Man sollte unbedingt auf eine Kopie des Polizeiprotokolls bestehen und keinesfalls Dokumente unterschreiben, deren Inhalt man nicht versteht – auch nicht vor der Polizei.
Wird die Polizei ohne Not verständigt, fällt – wie in Österreich – meist eine „Blaulichtgebühr“ an.
Kontaktdaten
Reisende sollten sich außerdem die Kontaktdaten des Unfallgegners, der anwesenden Polizei-Beamten und Zeugen notieren.
Wichtig ist auch, das Unfallszenario inklusive Skizze im Unfallbericht zu dokumentieren und Beweise zu sichern.
Die Unfallstelle, die Fahrzeugschäden und die Fixpunkte in der Umgebung sollten fotografiert werden.
In diesem Sinne: Kommen Sie gut durch den Straßenverkehr.
Der Elektrizitätsboom macht uns immer abhängiger vom Strom, betonte Christoph Zauner von der Generali bei einem Gewerbeversicherungssymposium. Das bringe auch neue Bedrohungsszenarien mit sich, es sei nötig die Risiken zu erkennen und Lösungen zu suchen.
Mit den Gefahren und höheren Risiken, die der Elektrizitätsboom in vielen Bereichen mit sich bringt, beschäftigte sich zuletzt Christoph Zauner, Leiter Retail und Corporate bei der Generali Versicherung AG, bei einem Symposium des Fachmagazins Asscompact zum Thema Gewerbeversicherung.
Dabei habe die Elektrifizierung erst etwa ab 1880 begonnen, in die Privathaushalte habe elektrischer Strom ab 1920 Einzug gehalten. Gegenüber Gas oder offenem Feuer kam es dadurch zu einer deutlichen Erhöhung der Sicherheit, betont Zauner.
Die aktuelle Entwicklung führe allerdings zu neuen Gefahrenszenarien und einer Risikoerweiterung.
Hohe Abhängigkeit von Elektrizität
„Wir werden immer abhängiger von Elektrizität“, stellt Zauner fest. Das bedeute aber auch neue Bedrohungsszenarien. So gebe es in jüngster Zeit mehr Faktoren, die zu einem Blackout führen könnten.
Risikoerhöhend würden dabei die steigende wetterabhängige Stromerzeugung, die Stilllegung thermischer Großkraftwerke, die einen konstanten Energielevel geliefert haben, oder extreme Wettererscheinungen wie Stürme, Hagel und Kälte wirken.
Aber auch Sabotage, Terrorismus, menschliches Fehlverhalten und Cyberkriminalität machen einen Blackout wahrscheinlicher.
Dabei würden massive Sicherheitsrisiken bestehen, beispielsweise in Atomkraftwerken oder Krankenhäusern. Man müsse sich vor Augen führen, was alles mit Strom funktioniert, so Zauner. Und: Ein Blackout „per se“ sei nicht versichert.
Risiken neuer Mobilitätskonzepte
Bike-Boom, E-Scooter, Shared Mobility und Shared Streets (beispielsweise Begegnungszonen), nicht zuletzt aber das „Comeback“ der E-Autos – Ende des 19. Jahrhunderts sei der Elektroantrieb bei Autos dominierend gewesen, so Zauner – würden die neuen Mobilitätskonzepte charakterisieren.
Dabei komme es aber auch zu neuen Bedrohungsszenarien. Große Themen seien Unfälle mit E-Bikes und E-Scootern; problematisch bei Letzteren sei insbesondere, dass sie oft mit hoher Geschwindigkeit auf Gehsteigen gefahren und, da häufig ausgeliehen, ohne Helm verwendet werden.
Zwar bestehe häufig Nachfrage nach E-Scooter-Versicherungen, doch ein Schaden des E-Scooters sei nicht existenzbedrohend, betont Zauner. Dagegen sei aber jeder zweiter Österreicher nicht privat unfallversichert und viele junge Menschen seien auch nicht haftpflichtversichert.
Schließlich sollten auch mögliche strafrechtliche Konsequenzen und damit das Thema Rechtsschutzversicherung beachtet werden.
Neue Bedrohungen durch Brände
Häufigste Brandursache in Österreich sei Elektrizität, zitiert Zauner aus einer aktuellen Studie, wonach ein Viertel der Brandschäden in Österreich auf Gewerbebetriebe entfalle.
Bei Elektrofahrzeugen sei die Brandgefahr zwar nicht höher als bei Verbrennern, wenn es allerdings brennt, berge dies höhere Gefahren. Gefährlich seien mechanische Beschädigungen des Akkus bei Unfällen, nicht unterschätzt werden dürfe auch die Stromschlaggefahr.
Brände in Unternehmen würden häufig durch schadhafte, auch privat mitgebrachte Geräte (Wasserkocher) verursacht. Wichtig sei es, Geräte beim Verlassen des Unternehmens abzuschalten, sie nicht auf einen brennbaren Untergrund zu stellen und keine Mehrfachsteckdosen zu verwenden.
Brandgefahr gehe auch von schadhaften oder tiefentladenen Akkus aus; Druckertoner seien ebenfalls leicht brennbar und sollten nicht neben Papier gelagert werden, wie überhaupt die Lagerung von unnötigem Material und Kartonagen gefährlich sei, erinnert Zauner.
Der Frühling steht vor der Tür und ist die schönste Zeit für Gartenarbeiten. Kaum einer denkt daran, dass man sich dabei auch verletzen kann.
Dabei kommt das leider häufig vor, sogar bei Profi-Gärtnern. Laut Statistik gibt es mehr als 1.000 Arbeitsunfälle von Berufsgärtnern pro Jahr, die teilweise keineswegs glimpflich abgelaufen sind. Viele Verletzungen kommen durch Sturz und Fall zustande, viele auch durch Attacken von Insekten und einige auch durch andere Tiere.
Wann die gesetzliche Unfallversicherung einspringt
Dabei hatten die hauptberuflichen Gärtner noch Glück im Unglück. Ihr Schaden wurde durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt, die im Fall des Falles beispielsweise für Rehabilitationsmaßnahmen oder für eine Rente aufkommt, wenn der Unfall im „örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang“ mit der Arbeit geschieht.
Wer als Hobbygärtner einen Unfall hat, kann mit diesem Schutz aus der Pflichtversicherung nicht rechnen, weil die Allgemeine Unfallversicherung nicht für Unglücksfälle in der Freizeit zuständig ist.
Welche Versicherungen zu empfehlen sind
Deshalb ist der Abschluss einer privaten Unfallversicherung empfehlenswert. Besonders Vorsichtige sollten auch eine private Krankenversicherung dazu nehmen, damit sie im Fall des Falles optimal betreut werden und komfortabel untergebracht sind.
Und wer weit voraus denkt, wird sich auch zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung entschließen, die einspringt, wenn jemand wegen der Unfallfolgen nicht mehr arbeitsfähig ist.
Die Gefährdung in heimischen Gärten ist jedenfalls nicht zu unterschätzen. An die 10.000 Österreicherinnen und Österreicher erleiden beim „Garteln“ Verletzungen, weil sie über Gartengeräte stolpern, einen herabfallenden Ast auf den Kopf bekommen oder sich mit der Gartenschere schneiden.
Männer sind mehr gefährdet
Männer haben übrigens deutlich mehr Unfälle als Frauen, für die sind gute Versicherungslösungen deshalb besonders wichtig.
Sowohl bei der Information als auch bei der Eigenvorsorge gibt es Aufholpotenzial, dazu kommt, dass nur ein geringer Teil der Schäden durch Versicherungen gedeckt ist. Der VVO fordert deshalb eine Koppelung der Katastrophenrisiken an die Feuerversicherung.
Eine erste Bilanz über durch Naturkatastrophen verursachte Schäden im vergangenen Jahr zog Rémi Vrignaud, Präsident des österreichischen Versicherungsverbands VVO, bei einer Pressekonferenz in der Zentrale der Geosphere Austria auf der Wiener Hohen Warte.
Naturkatastrophen sind nun kein Sommerphänomen mehr, so gibt es beispielsweise Überschwemmungen mittlerweile auch im Dezember. Dazu kommt, dass es in Österreich eine große Mischung an Naturgefahren gibt und das gesamte Land betroffen ist.
2023 rechnet der VVO wieder mit „einer guten Milliarde Euro Aufwand“, nachdem die Schadenshöhe bereits in den letzten drei Jahren durchschnittlich 1,2 Milliarden Euro betragen hatte.
Fast jede Gemeinde in Österreich betroffen
Andreas Schaffhauser, wissenschaftlicher Generaldirektor der Geosphere Austria, verwies darauf, dass sich 2023 der Trend einer Zunahme extremer Wetterereignisse fortgesetzt hat: „Durch Naturgefahren hervorgerufene Schäden werden häufiger.“
So hat es im Vorjahr 12.478 Warnungen der zwei höchsten Warnstufen vor Sturm, Starkregen oder Starkschneefall sowie 18.399 solche Warnungen vor heftigen Gewitterzellen für eine Gemeinde in Österreich gegeben; fast jede österreichische Gemeinde war damit von einer Wetterwarnung betroffen.
Derzeit entsteht in Zusammenarbeit von Geosphere, KFV und VVO erstmals eine einheitliche nationale Schaden- und Ereignisdatenbank für Österreich.
Österreicher wenig vorbereitet
Eine gezielte Vorbereitung und die rechtzeitige Bereitstellung von Warnungen ist essenziell für die Bewältigung von Naturkatastrophen. Allerdings sind Katastrophen in Österreich oft erst dann ein Thema, wenn sie eingetreten sind, warnt KFV-Direktor Christian Schimanofsky.
Zwar haben viele Menschen hierzulande Sorgen vor unterschiedlichen Naturkatastrophen und auch deren Zunahme durch den Klimawandel. Bei der Eigenvorsorge gibt es aber in Österreich deutliches Verbesserungspotenzial.
Prävention setzt aktives Handeln voraus, viele Menschen verlassen sich aber auf den Staat und die Behörden. Insbesondere in Wien, Niederösterreich und der Steiermark ist der Informationsgrad in puncto Naturgefahren niedrig.
Schäden meist nicht versichert
Global betrugen die durch Naturkatastrophen verursachten Schäden in den vergangenen zehn Jahren durchschnittlich 223 Milliarden US-Dollar pro Jahr; davon seien nur 89 Milliarden versichert gewesen, so Vrignaud.
Deutlich niedriger waren die Quoten zuletzt bei Naturkatastrophen in der Umgebung Österreichs. So waren von den rund zehn Milliarden US-Dollar Schäden durch Stürme und Schäden in Österreich, Italien, Bosnien-Herzegowina und Kroatien im Mai 2023 nur 11 % durch Versicherungen gedeckt.
Die Überschwemmungen in Österreich, Slowenien, Kroatien und Deutschland im August des Vorjahres verursachten Schäden in Höhe von 5,2 Milliarden US-Dollar, durch Versicherungen gedeckt waren aber nur 0,5 Milliarden.
Und für 2024 erwartet die Versicherungswirtschaft „angesichts der immer deutlicheren Auswirkungen des Klimawandels“ weitere Rekordschadenszahlen.
Gesetzesänderung gefordert
Während in Österreich für die Naturgefahren Hagel und Sturm nahezu Volldeckung und damit ein sehr guter Versicherungsschutz existiert, besteht für Starkregen, Hochwasser, Vermurungen und Erdbeben eine Unterversicherung, so VVO-Generalsekretär Christian Eltner.
Seit den Hochwässern des Jahres 2002 appelliert der VVO an den Gesetzgeber, eine Naturgefahrenversicherung zu etablieren. Die Notwendigkeit dafür sei heute größer denn je, die Schäden werden mehr und es handle sich um eine österreichweite Bedrohung.
Es gibt keine einheitliche Regelung in Europa – teils aber hohe Strafen. Im Folgenden sind die Regelungen beliebter Winter-Urlaubsländer im europäischen Ausland verzeichnet.
In Österreich gilt seit 1. November (bis 15. April) die situative Winterausrüstungspflicht.
„Im benachbarten Ausland gibt es teils andere Bestimmungen bezüglich Winterbereifung – darüber sollte man sich vor einer Fahrt in den Ski- und Winterurlaub unbedingt informieren. Denn: Wer mit falscher Bereifung unterwegs ist, riskiert teils hohen Strafen“, weiß ÖAMTC-Reise-Expertin Yvette Polasek.
Zusätzlich empfiehlt sich vor der Fahrt ins Ausland auch ein allgemeiner Winter-Check des Fahrzeugs. Dazu gehört u.a. die Überprüfung der Batterie, den Frostschutz nachfüllen, die Prüfung der Wischerblätter, das Imprägnieren von Gummidichtungen und ein Check der Lampen.
Italien
Es existieren keine landesweit einheitlichen Regelungen – jede italienische Provinz legt selbst fest, auf welchen Strecken und in welchem Zeitraum die Winterreifenpflicht gilt (und auch ob generell oder situativ). Die entsprechende Beschilderung gibt darüber Auskunft.
So muss man auf der Brennerautobahn A22 bis Affi und im Stadtgebiet Bozen unabhängig von der Witterung zwischen 15. November und 15. April mit Winterreifen fahren. Bei winterlichen Straßenverhältnissen sind in Südtirol generell Winterreifen vorgeschrieben.
Deutschland
Auf deutschen Straßen gilt eine situative, witterungsabhängige Winterreifenpflicht – sonst drohen Strafen ab 60 Euro. Bei z.B. Schneeglätte, Schneematsch oder Glatteis muss also mit Winterreifen gefahren werden.
Behindert man infolge falscher Bereifung bei winterlichen Verhältnissen den Verkehr, erhöht sich die Strafe auf 80 Euro.
Tschechien
Zwischen 1. November und 31. März gilt eine allgemeine Winterreifenpflicht.
Bei Schnee, Eis und Matsch sowie bei Temperaturen unter vier Grad müssen Winterreifen montiert sein. Bei Verstoß ist mit Strafen ab 75 Euro zu rechnen.
Ungarn
Es besteht keine generelle Winterreifenpflicht. Die Benutzung von Winterreifen und Schneeketten bei winterlichen Straßenverhältnissen kann aber kurzfristig durch entsprechende Beschilderung vorgeschrieben werden. Mit aufgezogenen Schneeketten darf maximal 50 km/h gefahren werden.
Wichtig zu wissen: Bei starkem Schneefall kann es sein, dass die Mitnahme von Schneeketten an der Grenze kontrolliert wird – hat man dann keine parat, kann die Einreise nach Ungarn verweigert werden.
Slowakei
In der Slowakei gilt eine situative Winterreifenpflicht.
Schneeketten sind erlaubt, wenn die Straßen schnee- und eisbedeckt sind.
Slowenien
Hier ist die Nutzung von Winterreifen von 15. November bis 15. März vorgeschrieben – bei winterlichen Straßenbedingungen jedoch auch außerhalb dieses Zeitraumes. Wer dann ohne Winterausrüstung unterwegs ist, muss mit einer Strafe ab 40 Euro rechnen.
Sommerreifen dürfen in Kombination mit Schneeketten verwendet werden, sofern die Reifen eine Mindestprofiltiefe von drei Millimetern aufweisen.
Wer Fahrzeug oder Anhänger nicht reinigt – also von Schnee, Eis, Wasser oder anderen Stoffen befreit, die auch andere Autofahrer behindern können – muss mit einer Geldstrafe von 200 Euro rechnen.
Schweiz
Es besteht keine generelle Winterreifenpflicht. Behindert man aber auf verschneiten Straßen den Verkehr mit ungeeigneter Bereifung, drohen Geldstrafen.
Bei einem Unfall mit Sommerreifen wird eine erhebliche Mithaftung in Betracht gezogen. Bei entsprechender Beschilderung sind Schneeketten Pflicht.
Frankreich
In den Bergregionen der Alpen, Pyrenäen und Vogesen, im Jura- und Zentralmassiv sowie auf Korsika gilt von 1. November bis 31. März eine permanente Winterreifenpflicht. Alternativ können auch Schneeketten auf Sommerreifen verwendet werden. Anfang und Ende der Zonen werden durch entsprechende Beschilderung angezeigt. Bei Missachtung sind Strafen ab 135 Euro üblich.
Generell gilt
Unabhängig von den gesetzlichen Regelungen empfiehlt sich in der kalten Jahreszeit für das In- und Ausland die Verwendung von Winterreifen mit mindestens vier Millimetern Reifenprofil – besser mehr.
Schneeketten dürfen grundsätzlich nur auf schneebedeckten Straßen benutzt werden.
Aufpassen sollten Urlauber besonders bei Mietwagen: Beim Reservieren sollte man sich die Ausrüstung des Fahrzeuges mit Winterreifen schriftlich bestätigen lassen.
Hervortretende Argumente für eine private Krankenversicherung sind laut der Umfrage der Wiener Städtischen Wartezeiten sowie Zeitmangel bei kassenärztlicher Behandlung. Ein gutes Drittel der nicht privat Krankenversicherten zeigt sich für einen Abschluss offen.
60 % der Österreicher beurteilen ihre körperliche Fitness positiv (18 % „sehr gut“, 42 % „gut“), 29 % „durchschnittlich“, 11 % schlecht oder sehr schlecht.
Das besagen Ergebnisse einer Umfrage, die das Gallup Institut im Auftrag der Wiener Städtischen durchgeführt hat.
Etwa gleich viele (62 %) beurteilen ihren mentalen Gesundheitszustand positiv (25 % „sehr gut“, 37 % „gut“), 26 % „durchschnittlich“ und ebenfalls 11 % schlecht oder sehr schlecht.
Mentales Wohlbefinden hat sich bei einem Fünftel verschlechtert
Rund ein Fünftel (22 %) gab an, der mentale Gesundheitszustand habe sich in den letzten zwölf Monaten verschlechtert.
Von diesen 222 Personen gaben 26 % Probleme wie Schmerzen, Krankheit, Operation oder Long Covid an. Dahinter liegen Stress und Burn-out (23 %), ein Fünftel (21 %) nennt Ängste, Sorgen, Existenzangst, Zukunftssorgen, Unsicherheiten.
37 % dieser Gruppe geben an, auf professionelle Hilfe zurückzugreifen (2022: 25 %), weitere 29 % (2022: 40 %) könne sich das für die Zukunft vorstellen.
Von jenen 65 Personen, die angaben, keine professionelle Hilfe zu nutzen, wurden verschiedene Gründe genannt: 62 % sagen, sie kommen auch ohne (einigermaßen) gut zurecht. 33 % ist eine private Therapie zu teuer, 19 % sind die Kassenzuschüsse zu gering, sodass eine Therapie nicht leistbar ist.
Alternativmedizin gehört für viele – mehr oder weniger – „dazu“
Wie stehen die Österreicher zur Alternativ- bzw. Komplementärmedizin? 29 % (2022: 24 %) sagen, sie gehöre zur Gesundheitsvorsorge dazu. Weitere 43 % (2022: 45 %) schließen sich dem „eher“ auch an.
18 % aller Befragten haben in den vergangenen 12 Monaten einmal oder mehrmals solche Behandlungen in Anspruch genommen; weitere 37 % haben das ebenfalls schon getan, es ist aber schon länger her.
Solche Behandlungen kommen vor allem bei Nacken- und Rückenschmerzen (53 % der Befragten) zum Zug, aber etwa auch bei Stress und Nervosität (28 %), Magen-Darm-Beschwerden (24 %) sowie allgemeinen Gelenkschmerzen und Kopfschmerzen/Migräne (jeweils 23 %).
Vor allem Homöopathie im Einsatz
Eingesetzt wird (bzw. wurde) mehrheitlich Homöopathie (57 % von 551 Befragten), gefolgt von Akupunktur (39 %) und Bachblütentherapie (28 %). Osteopathie und Traditionelle Chinesische Medizin nutzen 21 %.
Wie wird der Erfolg der Behandlung beurteilt? Auf einer Skala von 1 (sehr gut) bis 5 vergeben 33 % die Bestnote, 37 % geben einen 2er, 31 % einen 3er.
Gründe für die Nutzung von Alternativmedizin sind mehrheitlich nicht in einer Ablehnung der Schulmedizin zu finden: 68 % der 551 Nutzer sehen in der Alternativmedizin eine gute Ergänzung. 42 % greifen auf sie zurück, um einen aktiven Beitrag zur eigenen Gesundheit zu haben.
16 % bevorzugen Alternativ- gegenüber Schulmedizin. 15 % sagen: Die Schulmedizin hat keine zufriedenstellenden Optionen für mich. 9 % sprechen von schlechten Erfahrungen mit der Schulmedizin.
Zufriedenheit mit dem Gesundheitssystem sinkt
Die Zufriedenheit mit dem österreichischen Gesundheitssystem hat in den letzten zwei Jahren gelitten. 2021 benoteten es – wieder auf einer fünfteiligen Skala – noch 20 % aller Teilnehmer mit der Note „1“ und 48 % mit „2“.
Der Anteil der positiv Gestimmten verringerte sich 2022 auf 15 % Einser und 41 % Zweier. In der aktuellen Umfrage gibt weniger als die Mehrheit Bestnoten: 13 % Einser und 34 % Zweier. Ein „Befriedigend“ gibt es von 34 % (2022: 28 %; 2021: 22 %).
64 % (2022: 68 %) gehen überwiegend zu Kassenärzten, 12 % (2022: 9 %) überwiegend zu Wahlärzten. Bei 22 % (2022: 19 %) hält sich das die Waage.
Wartezeiten und Zeitmangel Argumente für private Versicherung
Was spricht aus Sicht der Befragten für eine private Gesundheitsvorsorge?
Für fast zwei Drittel (62 %) sind lange Wartezeiten für Termine bei Kassenärzten ein Argument, für 54 % der Umstand, dass beim Kassenarzt zu wenig Zeit für Patienten zur Verfügung stehe.
Auch „steigende Selbstbehalte für Leistungen“ und „Leistungseinschränkungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (z.B. alternativmedizinische Behandlungen)“ werden als Grund für private Gesundheitsvorsorge angeführt.
Gutes Drittel der nicht Versicherten für Abschluss offen
Von den 285 Personen, die angaben, bereits privat krankenversichert zu sein, gaben 48 % an, dass sie eine Privatarztversicherung haben, 47 % sind sonderklasseversichert, 41 % haben eine Krankenhaus-Taggeld-Versicherung.
688 der befragten 1.000 Personen gaben an, keine private Krankenversicherung zu haben. Interesse an einem Abschluss ist zwar nur bei einer Minderheit gegeben. Immerhin wollen aber laut der Umfrage 8 % „auf jeden Fall“ eine abschließen, 29 % „eher ja“.
Radfahren boomt – und damit auch die Suche nach einer effektiven Diebstahl-Sicherung.
Einen hundertprozentigen Schutz gibt es nicht. Aber ein gutes Schloss in Verbindung mit einem möglichst sicheren Abstellort kann es potenziellen Langfingern schon deutlich schwerer machen, ein Fahrrad zu entwenden, weiß ÖAMTC-Techniker Steffan Kerbl.
Alarmanlagen gibt es zwar auch, sie können aber recht einfach „ruhiggestellt“ werden. Eine spezielle UV-Kennzeichnung am Fahrrad erleichtert es, ein gestohlenes Bike wiederzufinden – ebenso wie die Fahrrad-Registrierung. Eine Diebstahl-Versicherung ersetzt, je nach Vertrag, den Neuwert oder den aktuellen Wert des Fahrrads.
Schlösser – welches nehmen?
Die sichersten Schlösser sind Bügel- und Panzerkabelschlösser. Letztere sind flexibel und sollten so lang sein, dass man das Fahrrad an einem Fahrradständer oder einem anderen fest verbauten Gegenstand anbringen kann.
Die oft serienmäßig am Fahrrad montierten Schlösser sichern häufig nur Vorder- oder Hinterrad und sind daher als alleiniger Schutz genauso wenig empfehlenswert wie die herkömmlichen Nummern- und Zahlenschlösser, die ein Profi in wenigen Sekunden knacken kann.
Fahrrad sicher abstellen – wo und wie?
Wenn möglich, das Fahrrad immer in einem absperrbaren Raum abstellen und auch dort mit einem möglichst sicheren Schloss anhängen. Mittlerweile gibt es im öffentlichen Raum auch immer mehr Fahrradboxen, die es Kriminellen schwerer machen.
Wichtige Tipps
• Das Fahrrad mit Rahmen und Hinterrad an einem fix verankerten Gegenstand befestigen.
• Der Abstellplatz sollte gut frequentiert und nachts beleuchtet sein.
• Auch am Fahrradträger bzw. Autodach gilt: Fahrräder immer abschließen.
• Keine wertvollen Gegenstände am Gepäckträger oder in Gepäcktaschen zurücklassen. Teure Komponenten des Bikes, die sich abnehmen lassen (wie z.B. Fahrradcomputer) immer abmontieren und mitnehmen.
An eine Fahrradversicherung denken
Im Schadensfall hilfreich sind eine vorherige Fahrrad-Registrierung und eine Fahrraddiebstahl-Versicherung.
Mithilfe der Registrierungs-Datenbank kann ein Fahrrad dem Eigentümer zugeordnet werden.
Der ÖAMTC bietet an seinen Stützpunkten die Möglichkeit zur Fahrrad-Registrierung.
Bei Beschädigung oder Verlust des versicherten Fahrrads durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub leistet eine Fahrraddiebstahl-Versicherung, je nach Vertrag, Ersatz für die Anschaffung eines neuen Fahrrads bzw. für die Reparatur.
Die Europäische Reiseversicherung mit Tipps für Familien, die sich auf die Ferien vorbereiten.
Ein Urlaub beginnt idealerweise damit, sich ausreichend zu informieren: Über Einreisebestimmungen (Gültigkeit der Reisepässe rechtzeitig überprüfen!) und die medizinischen Anforderungen, wie z.B. Impfungen.
Reisebüros und -veranstalter sind mit ihrer Erfahrung erste Ansprechpartner und geben auch Empfehlungen für touristische Sehenswürdigkeiten im Urlaubsland.
Hautausschlag, Essen nicht vertragen oder Appetitlosigkeit?
Laut Europ Assistance Urlaubsbarometer geben zwei Drittel der befragten Österreicher an, im Urlaub ans Meer fahren zu wollen. Wer Kinder hat, weiß: Es kann immer etwas passieren.
Die meisten medizinischen Vorfälle im Urlaub betreffen Magen-Darmprobleme, Hautveränderungen und diverse virale und bakterielle Infekte.
Der Appell an alle Eltern: Zögern Sie nicht, auch bei scheinbaren Kleinigkeiten einen Mediziner zu kontaktieren. Besser, die ersten Symptome direkt abklären zu lassen, als zu lange zuzuwarten und den Urlaub zu riskieren.
e-Card kein adäquater Ersatz für eine Reiseversicherung
Der verbreitete Irrglaube, dass die e-Card auf Reisen schütze, hält sich leider hartnäckig. Denn sie ist kein Ersatz für eine Reiseversicherung.
Ohne Reiseversicherung sollte man im Urlaub besser nicht krank werden. Eine Behandlung in den USA kann Kosten im fünfstelligen Bereich pro Tag verursachen. Ein Rücktransport aus Übersee kann bis zu 300.000 Euro kosten, was für viele Familien existenzbedrohend ist.
Die e-Card wird nur in öffentlichen Krankenhäusern und bei Ärzten mit Kassenvertrag in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union akzeptiert. Darüber hinaus gibt es nur mit der Schweiz, der Türkei, Kroatien, Bosnien und Herzegowina, Serbien, Montenegro und Nordmazedonien bilaterale Abkommen zur Krankenversicherung. In allen anderen Ländern leistet die Sozialversicherung lediglich pauschalierte Erstattungsbeträge.
Auch bei Besuchen privater Ärzte, Kliniken oder Krankenhäuser werden lediglich diese Beträge ersetzt. Die Differenz zu den tatsächlichen Kosten (bis zu 1.000 Euro pro Tag, in den USA oft auch das zehnfache!) sind von den Patienten selbst zu tragen. Leistungen wie Rücktransport oder Storno sind ohnehin nie über die gesetzliche Versicherung gedeckt.
In diesem Sinne: Besprechen Sie sich mit Ihrem Makler – um auch in Ihrem nächsten Familienurlaub bestmöglich abgesichert zu sein.
Die Schlagzeilen der letzten Wochen zeigen erneut auf, dass auch in Österreich das Erdbebenrisiko ein hohes ist (30. März Gloggnitz/NÖ, 2. April St. Veit/Glan/Ktn., 10. April Pertisau/T).
Auch können starke Beben in Italien und auf dem Balkan in Österreich Schäden verursachen: Alle zwei bis drei Jahre führen Erdbeben in Österreich zu Gebäudeschäden. Das stärkste Erdbeben der vergangenen Jahrzehnte ereignete sich am 16. April 1972 in Seebenstein/Niederösterreich mit einer Stärke von 5,4.
Dieses Beben verursachte erhebliche Schäden an Gebäuden und Infrastruktur. Im Mai 1976 ereignete sich in Friaul ein schweres Erdbeben mit einer Stärke von 6,5 – das Beben wurde in fast ganz Österreich verspürt und führte zu erheblichen Gebäudeschäden in den südlichen Regionen Österreichs.
Rund 23 % der Gebäude in Österreich sind zudem erdbebengefährdet. Die betroffenen Bauten sind größtenteils vor 1945 erbaut, wo es noch keine entsprechenden baulichen Vorgaben gab. Umso wichtiger ist es deshalb, auf einen guten Bauzustand eines Gebäudes zu achten bzw. eine Bauwerksverstärkung vorzunehmen.
Digitale Gefahrenlandkarte
Die digitale Gefahrenlandkarte HORA (www.hora.gv.at) kann hier wichtige Informationen über eine mögliche Gefährdung des eigenen Hauses oder Grundstücks liefern.
Diese Plattform – bei deren Erstellung die österreichische Versicherungswirtschaft maßgeblich beteiligt war – ermöglicht de facto jedem, Auskunft über die Risikosituation eines beliebigen Ortes in Österreich zu bekommen, erläutert Mag. Christian Eltner, Generalsekretär des österreichischen Versicherungsverbandes VVO.
Allerdings: „Eine für Versicherungskunden umfassende Versicherungslösung für Erdbeben gibt es in Österreich zur Zeit nicht“, betont Mag. Klaus Scheitegel, Vizepräsident des VVO. „Wir benötigen für eine österreichweite Versicherbarkeit dieser Naturgefahr gesetzliche Rahmenbedingungen, die es ermöglichen, den Versicherungsschutz flächendeckend zur Verfügung stellen zu können. Leider konnten wir hier seitens der Politik noch keine Unterstützung für NatKat-Lösungen erreichen.“
Was zu befürchten ist
Im Fall eines schweren Erdbebens wären jedoch Milliarden-Euro Schäden zu erwarten, so Scheitegel.
Fassen wir zusammen: Erdbeben sind mit ihrem Zerstörungspotential eine der gefährlichsten Naturkatastrophen der Erde.
Daher im Folgenden Sicherheitstipps für den Ernstfall
Nicht aus dem Haus laufen!
Unter einem Türstock oder stabilen Tisch Schutz suchen!
Im Freien von Gebäuden fernhalten!
22 Kinder starben im Vorjahr an den Folgen eines Unfalls, 13 davon im Straßenverkehr. Das KFV pocht nun auf Maßnahmen.
109.700 Kinder im Alter unter 15 Jahren haben sich nach Angaben des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KFV) 2022 in den Bereichen Verkehr, Schule, Heim, Freizeit oder Sport so schwer verletzt, dass sie ins Krankenhaus mussten. Im Corona-Jahr 2021 waren 95.300 Kinder betroffen.
Nach vorläufigen Angaben starben im vergangenen Jahr 22 Kinder an den Folgen eines Unfalls.
Davon kamen 13 Kinder im Straßenverkehr ums Leben, ein Kind starb im Zuge eines landwirtschaftlichen Unfalls, fünf Kinder ertranken, ein Kind starb im Zuge eines Rodelunfalls, und zwei Kinder wurden durch ein Extremwetterereignis getötet, so KFV-Geschäftsführer Christian Schimanofsky.
Situation im Straßenverkehr „unerträglich“
Das KFV sieht aufgrund dessen Handlungsbedarf sowohl im Wohn- und Freizeitbereich als auch im Straßenverkehr. In letzterem sei die Situation für Kinder „unerträglich“.
Diese sei gekennzeichnet durch „zu hohe Geschwindigkeiten der Verkehrsteilnehmer, unzureichende Infrastruktur, um alleine sicher von A nach B zu kommen, oder einfach gar kein Raumangebot, um überhaupt zum Beispiel Radfahren lernen zu können“.
Hinzu kommen „Lkw ohne Sicherheitstechnik beispielsweise gegen Tote-Winkel-Unfälle, langwierige Verfahren bei der Entschärfung von Gefahrenstellen, somit unsichere Schulwege, unzureichende Schutzwege und ein kinderfeindliches Verkehrsklima“.
Niedrigere Geschwindigkeit, schärfere Strafen
Bei Straßenbau und -erhaltung müsse in Zukunft mehr Rücksicht auf die Bedürfnisse der Kinder genommen werden, fordert Klaus Robatsch, Leiter des Bereichs Verkehrssicherheit im KFV, und ergänzt: „In 71 % der Fälle, ist das Kind nicht Unfallverursacher.“
Von den im Jahr 2022 im Straßenverkehr tödlich verunglückten Kindern starben vier als Fußgänger, eines auf dem Fahrrad, eines auf dem E-Scooter, eines durch einen Mopedunfall und sechs bei Pkw-Unfällen.
Das KFV plädiert unter anderem für geringere Geschwindigkeiten im Ortsgebiet und strengere Strafen für das Gefährden von Kindern im Straßenverkehr.
Österreichs Feuerwehren haben im Jahr 2021 (aktuell verfügbare Zahlen) insgesamt 60.894 Brandeinsätze geleistet.
Rund 4.900 davon betrafen Wohngebäude, wie aus der Statistik des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes hervorgeht.
Nach Angaben des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KFV) verunglücken jährlich österreichweit rund 30 Personen aufgrund von Bränden im Haushalt tödlich.
Mehr als die Hälfte der Fluchtwege ist verstellt
Eine aktuelle Erhebung des KFV und Erfahrungen der Wiener Rauchfangkehrer zeigen, dass in puncto Brandschutz Aufholbedarf in unseren Haushalten herrscht, ließen das KFV und die Wiener Rauchfangkehrer-Innung kürzlich wissen. Weit mehr als die Hälfte der Mehrparteienhäuser in Österreich weist verstellte Fluchtwege auf.
Gegenstände, die im Hausflur abgestellt sind, leicht umstürzen, einengen oder brennbar sind, können im Ernstfall jedoch eine Stolperfalle darstellen, eine stärkere Brandentwicklung forcieren und somit einer ungehinderten Flucht im Weg stehen, warnt Armin Kaltenegger, Leiter des Bereichs Eigentumsschutz im KFV.
„Das Abstellen von beispielsweise Kinderwägen, Fahrrädern oder selbst einem Paar Schuhen im Hausflur ist daher unzulässig und im Ernstfall brandgefährlich“, unterstreicht Kaltenegger.
Auch bei anderen Sicherheitsvorkehrungen gibt es laut KFV Defizite: In jedem dritten Stiegenhaus fehlt ein Feuerlöscher (27 %), in jedem zweiten Wohnhaus ist keine gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung von Fluchtwegen (53 %) vorhanden.
Auch andere sensible Bereich freihalten
Die Überprüfung der Fluchtwege sollte jedoch nicht nur Stiegenhäuser und Gänge, sondern auch sensible Bereiche wie Keller und Dachböden einschließen. Durch dort abgestellte Gegenstände wird eine Flucht vor Feuer und Rauch oft verunmöglicht.
Auch sind blockierte Hausgänge im Brandfall – besonders etwa im Dunkeln, falls die Beleuchtung ausfällt – eine Erschwernis für die Brandbekämpfung. Abgestellte Gegenstände können nicht nur in der Dunkelheit zum Problem werden, sondern auch durch Rauch, der die Sicht auf sie versperrt.
Fehlendes Risikobewusstsein
Die Rauchfangkehrer sind gesetzlich beauftragt, die Hausverwaltungen bzw. die Eigentümer und Bewohner aufzufordern, in Stiegenhäusern abgestellte Gegenstände wie etwa Fahrräder, Möbel, Kinderwägen, Müll oder Zeitungsstapel zu entfernen.
Erfolgt die Entsorgung nicht, so sind die Rauchfangkehrer zur Anzeige verpflichtet. Dazu kommt es, laut Christian Leiner, dem Innungsmeister der Wiener Rauchfangkehrer, immer häufiger.
Leitner führt dies auf mangelndes Risikobewusstsein zurück: „Da wird nach dem Leitsatz ‚Prinzipiell verstehe ich die Sicherheitsvorschriften, aber bei mir passiert schon nichts‘ gehandelt.“
Mit Warnmeldern Schlimmeres verhindern
Oft werden Zimmerbände von den Bewohnern erst sehr spät oder zu spät bemerkt.
Abhilfe könne durch Rauch- bzw. Brandmelder geschaffen werden, die mit ihrem durchdringenden, schrillen Alarmton einen wichtigen Schutz bieten.
Dies gilt vor allem, wenn Brände ausbrechen, während die Bewohner schlafen. Denn im Schlaf wird zwar ein Warnton gut gehört, Rauch aber nicht gerochen.
Erste Unfälle zeigen, dass vermeintliche Heizalternativen und unsachgemäß verbaute Öfen lebensgefährlich sein können.
Not macht bekanntlich erfinderisch und so hat der ungewisse Energie-Winter vielerorts dazu geführt, dass die Menschen nach verschiedensten Heizalternativen suchen.
„Das ist natürlich und verständlich, aber viele Heizmethoden sind riskanter als sie auf den ersten Blick erscheinen. Von verschiedenen gefährlichen Heiz-Ideen sollte man wirklich die Hände lassen!“, so Dr. Louis Norman-Audenhove, Generalsekretär des österreichischen Versicherungsverbandes VVO.
Erste Unfälle z.B. mit Indoor-betriebenen Kohlegrillern (mit mehreren Verletzten) oder defekten, falsch installierten Öfen zeigen, wie (überlebens-)wichtig es ist, sich mit dem Thema Brandgefahr & Co aktiv auseinanderzusetzen.
Erhöhte Brandgefahr in den kalten Monaten
Laut KFV-Unfallstatistik ereignen sich in den kalten Monaten durchschnittlich mehr als 500 Wohnungsbrände – 20 bis 30 Menschen sterben jährlich an den Folgen eines Brandes, die Mehrheit davon in privaten Haushalten. Die häufigsten Ursachen dabei sind elektrische Energie sowie offenes Licht und Feuer.
„Aktuell gehen wir, gerade auch aufgrund des vermehrten Einsatzes von Elektroheizungen, von einer erhöhten Brandgefahr in den kommenden Monaten aus“, so Dr. Othmar Thann, Direktor des KFV. Auch das Verwenden von beschädigten Kabeln oder Steckern kann Schwelbrände auslösen und zu Rauchgasvergiftungen führen.
Durch regelmäßige Wartung oder den Kauf hochwertiger Geräte kann die Unfallgefahr stark reduziert werden.
Auch die Installation von Rauchwarnmeldern (die heutzutage wirklich sehr einfach funktioniert) wird dringend empfohlen.
Einfache Tipps zur Reduktion des Brandrisikos
Fachpersonal hinzuziehen! Vor dem Einbau, für die Installation und die regelmäßige Wartung eines Kaminofens sollten Rauchfangkehrer beauftragt werden. Auch beim Kauf eines Elektroheizgeräts empfiehlt sich eine fundierte Beratung durch das Fachpersonal.
Lassen Sie jegliche Art von Heizgeräten unbedingt fachmännisch installieren bzw. einbauen.
Nutzen Sie nur geeignete Brennstoffe! Brennstoffe sollten den aktuellen Richtlinien des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entsprechen und laut Hersteller geeignet sein.
Elektrische Geräte gehören regelmäßig gewartet!
Weitere wichtige Tipps
Achten Sie auf Prüfzeichen bei elektrischen Geräten! Verwenden Sie nur hochwertige, geprüfte technische Geräte, erkennbar an GS-, VDE- oder TÜV-Prüfzeichen!
Installieren Sie Rauchwarnmelder! Ein funktionstüchtiger Rauchwarnmelder gehört in jeden Haushalt und in jedes Kinderzimmer.
Stellen Sie Handfeuerlöscher bereit. Für den Fall der Fälle sollten Haushalte mit einem tragbaren Feuerlöscher ausgestattet sein, der an zentraler, leicht zugänglicher Stelle montiert ist und alle zwei Jahre von einer Fachperson überprüft und gewartet wird.
Kommen Sie gut durch den Winter!
7.11.2022 Seit diesem Zeitpunkt müssen Fahrzeuge bei winterlichen Fahrbedingungen mit den richtigen Reifen ausgestattet sein.
Das Gesetz zur situativen Winterreifenpflicht sieht vor, dass vom 1. November bis 15. April des darauffolgenden Jahres bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen wie insbesondere Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eisfahrbahn das Fahrzeug nur in Betrieb genommen werden darf, wenn an allen Rädern Winterreifen angebracht sind.
Als Winterreifen verwendet werden dürfen nur solche Reifen, auf denen folgende Kennzeichnungen zu finden sind: M+S, M.S., M&S, M/S oder ein Schneeflockensymbol. Ganzjahresreifen sind ebenfalls mit dieser Markierung versehen.
Diese Symbole garantieren, dass die Reifen für den speziellen Einsatz auf winterlichen Fahrbahnen geeignet sind.
Das sind die Anforderungen
Ganz egal, ob es ein klassischer Winterreifen oder Ganzjahresreifen wird, für beide Arten gilt die Mindestprofiltiefe von 4 Millimetern bei Radialbauart.
Weiters müssen alle vier montierten Reifen Winter- oder Ganzjahresreifen sein.
Ungefähr vier Jahre beträgt die gesunde Lebensdauer von Winterreifen – abhängig von Kilometerleistung und Fahrprofil. Mit dieser 4er-Regel ist man auf der sicheren Seite, was Winterreifen betrifft.
Wer die Winterreifenpflicht ignoriert, nimmt die Gefahr von empfindlichen Strafen in Kauf: Bei einer Verkehrskontrolle kann die Exekutive im Extremfall – bei Gefährdung – Strafen bis zu 5.000 € verhängen.
Versicherungsprobleme vorherprogrammiert
Auch sind Probleme mit der Versicherung zu erwarten, wenn es bei winterlichen Fahrverhältnissen zu einem Verkehrsunfall kommt und keine Winterreifen am Fahrzeug angebracht sind.
Die Haftpflichtversicherung kann Regressansprüche stellen und die eigene Kaskoversicherung zahlt den Schaden möglicherweise nicht.
Kurzum: Die Winterreifenpflicht sollte unbedingt eingehalten werden, da dadurch rechtliche Probleme leicht vermieden werden können.
Lagerung der Reifen
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Lagerung der Reifen, auch hier gibt es einige Dinge zu beachten. Vor der Einlagerung der Sommerreifen sollten die Pneus auf Beschädigungen kontrolliert und die Profiltiefe gemessen werden.
Nähert sich das Profil der gesetzliche vorgeschriebenen Mindesttiefe sollten im kommenden Frühjahr neue Reife angeschafft werden. Gelagert werden die Reifen am besten an einem trockenen, schattigen Ort.
Reifen, die auf einer Felge aufgezogen sind, sollten hängend oder liegend auf einer Palette gut unterlüftet gelagert werden. Werden sie stehend aufbewahrt, kann es zu sogenannten „Standplatten“ kommen.
Die Reifen sollten jedenfalls von geschultem Personal montiert werden, um böse Überraschungen zu vermeiden.
Das gekippte Fenster habe den Einbruch erleichtert, entschied der Oberste Gerichtshof. Anschließend hätten die Täter ungestört und mit geringerem Risiko eine Innentüre aufbrechen können. Damit habe der Versicherungsnehmer seine Obliegenheit, Fenster und Türen geschlossen zu halten, verletzt. Der Versicherer ist leistungsfrei.
Ein Versicherungsnehmer hatte sein Haus für eine Woche verlassen und dabei das Fenster zur ebenerdig gelegenen Werkstatt in gekippter Stellung belassen.
Unbekannte Einbrecher drückten das Fenster auf und öffneten die Verriegelung vermutlich mit einem Draht. Sie gelangten damit in die Werkstatt, in der sie eine verschlossene Metalltüre, die in den Aufgang zum Wohnhaus führt, mit einem Brecheisen aufzwängten.
Von seinem Haushaltsversicherer forderte der Versicherungsnehmer für den entstandenen Schaden eine Leistung in Höhe von etwas mehr als 48.000 Euro.
Der Versicherer lehnte eine Zahlung mit der Begründung ab, der Versicherungsnehmer habe eine Obliegenheit verletzt.
Bedingungslage
Der Versicherungsnehmer hatte eine Haushaltsversicherung abgeschlossen. Vereinbart waren die Allgemeinen Bedingungen für die Haushaltsversicherung und die Allgemeinen Bedingungen für die Sachversicherung.
Laut Bedingungen war Einbruchsdiebstahl versichert; ein solcher sollte vorliegen, wenn ein Täter durch Einbrechen oder Aufbrechen von Türen, Fenstern oder anderen Gebäudeteilen in die Versicherungsräumlichkeiten einbricht.
Zu den Obliegenheiten des Versicherungsnehmers zählte es, Türen, Fenster und sonstige Öffnungen ordnungsgemäß verschlossen zu halten und Schlösser vollständig zu versperren, wenn die Versicherungsräumlichkeiten „für noch so kurze Zeit von allen Personen verlassen worden sind“.
Kausalitätsgegenbeweis
Die vom Versicherungsnehmer eingebrachte Klage wurde von den Vorinstanzen abgewiesen. In einer außerordentlichen Revision wandte er sich daraufhin an den Obersten Gerichtshof.
Dieser betont in seiner rechtlichen Beurteilung, dass sich ein Versicherer bei Verletzung einer Obliegenheit auf die vereinbarte Leistungsfreiheit nicht berufen dürfe, wenn die Verletzung keinen Einfluss auf den Eintritt des Versicherungsfalls gehabt hat.
Dafür stehe dem Versicherungsnehmer nach § 6 Abs. 2 VersVG der Kausalitätsgegenbeweis offen. Er müsse beweisen, dass der Versicherungsfall auch ohne Verletzung der Obliegenheit mit Sicherheit eingetreten wäre.
Eintritt und Umfang des Versicherungsfalles dürfen nicht auf der erhöhten Gefahrenlage beruhen, die typischerweise durch eine Obliegenheitsverletzung entsteht. Dabei seien an den Gegenbeweis strenge Anforderungen zu stellen, die Unwahrscheinlichkeit eines ursächlichen Zusammenhangs genüge nicht.
Revision zurückgewiesen
Einem Einbrecher werde durch ein Fenster in Kippstellung weniger Widerstand geboten als durch ein geschlossenes Fenster; dadurch werde die Gefahr eines Einbruchsdiebstahls erhöht. Damit misslinge bei einer solchen Obliegenheitsverletzung der Kausalitätsgegenbeweis.
Der Ansicht des Versicherungsnehmers, dass der Eintritt des Versicherungsfalles nicht auf der erhöhten Gefahrenlage durch das gekippte Fenster beruhte, weil die Einbrecher erst die Metalltür mit einem Brecheisen aufzwängen mussten, widerspricht der OGH.
Das Eindringen in die Werkstatt sei durch das gekippte Fenster erleichtert worden, dort hätten sich die Täter ungestört und mit weit geringerem Risiko einer Entdeckung an der Innentür zu schaffen machen können.
Damit hätten die Vorinstanzen die Leistungspflicht des Versicherers aufgrund der Verletzung einer Obliegenheit zu Recht verneint, die Revision wurde mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage zurückgewiesen.
Ob Wandern in den Bergen, eine Fahrt ans Meer oder doch ein Städtetrip: Die österreichische Bevölkerung zieht es in den Urlaub. Die warmen Sommermonate bringen allerdings nicht nur Ferienstimmung und eine Auszeit vom Arbeitsalltag mit sich, sondern auch erhöhte Sicherheitsrisiken. Denn: im Sommer kommt es zu deutlich mehr Verkehrsunfällen und einem erhöhten Risiko an Einbruchsdiebstählen.
Viel Verkehr und hohe Temperaturen
Aufgrund der Kombination aus Arbeits- und Urlaubsverkehr sowie der verstärkten Nutzung von Mopeds, Motorrädern und Fahrrädern ist im Sommer auf Österreichs Straßen besonders viel los. Das zeigt sich leider auch in der Unfallstatistik: Die Monate Juni, Juli und August haben den höchsten Anteil an den Unfällen, Verletzten und Getöteten. Am unfallträchtigsten ist dabei der Juli. Insgesamt ereignen sich in diesen drei Monaten ein Drittel (34 Prozent) der jährlichen Verkehrsunfälle. Besonders Kärnten und Tirol haben in den Sommerferien (Juli und August) einen hohen Anteil an den Unfällen. Erklären lässt sich die hohe Zahl an Verkehrsunfällen im Sommer großteils durch das allgemein erhöhte Verkehrsaufkommen. „Wer kann, sollte Reisen gegen Freitagmittag sowie Samstagvormittag vermeiden“, so Dr. Louis Norman-Audenhove, Generalsekretär des österreichischen Versicherungsverbandes VVO.
„Gerät man dennoch in einen Stau, gilt: Rettungsgasse bilden, im Fahrzeug bleiben und nach dem Stau nicht versuchen, die verlorene Zeit wieder aufzuholen.“ Und: neben dem Verkehrsaufkommen spielt auch der Faktor Hitze eine wesentliche Rolle: Liegt die gemessene Tageshöchsttemperatur bei 30 Grad Celsius oder darüber, ereignen sich im Verhältnis zu Tagen mit maximal 20 bis 25 Grad um 73 Prozent mehr Verkehrsunfälle mit Personenschaden. Dabei sind um 69 Prozent mehr Verletzte und um 57 Prozent mehr Todesopfer zu verzeichnen.
Der Briefkasten als Komplize
Besonders leichtes Spiel haben im Sommer Einbrecher. Überquellende Briefkästen, Werbematerialien auf der Türmatte und ständig heruntergelassene Jalousien lassen darauf schließen, dass die Bewohner eines Hauses bzw. einer Wohnung auf Urlaub sind. Das Einbruchsrisiko lässt sich jedoch leicht reduzieren: Tageszeitungen sollten während des Urlaubs abbestellt und vertrauenswürdige Personen darum gebeten werden, Post und Werbematerialien täglich einzusammeln. Weitere Vorkehrungen, wie die Installation einer Zeitschaltuhr oder eine sensorgesteuerte Außenbeleuchtung schrecken Einbrecher ab und bieten dadurch zusätzlichen Schutz. „Wohnungen bzw. Häuser, bei welchen es deutliche Anzeichen gibt, dass niemand zuhause ist, wirken auf Einbrecher wesentlich attraktiver. Umso wichtiger ist es, Anzeichen auf die eigene Abwesenheit zu vermeiden. Schon kleine Maßnahmen haben hier deutliche Effekte“, erläutert Dr. Othmar Thann, Direktor des KFV.
Sicherheitstipps für die Fahrt in den Urlaub
- Kinder und Tiere NIE im Auto zurücklassen (auch nicht bei Pausen, wenn die Kinder schlafen). Schon 10 Minuten können bei starker Sonneneinstrahlung lebensbedrohlich sein.
- Vermeiden Sie Zeitdruck und sorgen Sie dafür, ausreichend Getränke dabei zu haben.
- Planen Sie Pausen mit ein und vermeiden Sie Stoßzeiten, so gut es geht.
- Informieren Sie sich vor Ihrem Urlaubsantritt über die Verkehrsbestimmungen im Urlaubsland. Die Verkehrsregeln des jeweiligen Urlaubslandes und aller Länder, durch die man fährt, sollte man kennen. Auch über die verpflichtend mitzuführenden Sicherheitsutensilien (Verbandskasten, Pannendreieck, Warnwesten) sollte man Bescheid wissen.
- Vor der Fahrt in den Urlaub einen Sicherheitscheck am Fahrzeug durchführen.
- Sorgen Sie dafür, dass Sie Ihr Fahrzeug richtig beladen und die Ladung/Gepäck auch richtig gesichert ist.
- Rücksichtnahme und Fairness im Straßenverkehr kann Menschenleben retten und schwere Unfälle verhindern.
Sicherheitstipps für zuhause
- Räumen Sie Ein- und Aufstiegshilfen wie Leitern, Gartenmöbel, Tonnen etc. weg.
- Ein überquellender Briefkasten und massenhaft Werbesendungen an der Tür haben Signalwirkung. Deshalb die Nachbarn bitten, regelmäßig den Postkasten zu entleeren.
- Detaillierte Informationen zur Urlaubsdauer haben am Anrufbeantworter und in sozialen Netzwerken nichts zu suchen.
- Besonders wertvolle Gegenstände sollten während einer längeren Abwesenheit gesichert verwahrt werden.
- Vor der Abfahrt nicht vergessen, alle Türen und Fenster zu verschließen und die Schlüssel auf keinen Fall in altbekannten Verstecken wie unter der Fußmatte oder in Blumentöpfen deponieren.
Das Schadensausmaß bei Cyber Crime hat sich laut Handelsverband verlagert, der Anteil der größeren Schäden hat jedenfalls enorm zugenommen. Auf Kundenseite wurde rund ein Fünftel schon einmal dadurch Opfer von Onlinebetrug, dass sich etwa ein Webshop als Fake entpuppte.
So praktisch E-Commerce für Unternehmen und Kunden sein kann: „Je mehr Webshops, desto mehr damit verbundene Betrugsfälle“, stellt der Verband österreichischer Handelsunternehmen in seiner neuen, in Kooperation mit dem Innenministerium erarbeiteten „Sicherheitsstudie 2021“ fest.
In die gerade veröffentlichte Studie sind Antworten von 143 Webshop-Betreibern „vom EPU bis zum Konzern“ eingeflossen.
62 % (Vorjahresstudie: 46 %) gaben an, im Onlinehandel bereits „Erfahrungen mit Betrug“ gemacht zu haben, teils auch mehrmals. Von den Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten sagten dies 78 %, von den kleineren 48 %.
37 % sind nach eigener Wahrnehmung bisher verschont geblieben. Das restliche Prozent war sich diesbezüglich nicht sicher oder wusste nicht, ob es schon einmal Betrugsopfer wurde.
Häufigste Betrugsformen
Die am häufigsten genannte Form des Betrugs war, dass der Kunde abstritt, die Ware erhalten zu haben, obwohl er sie tatsächlich erhalten hatte.
Weitere prominente Betrugsformen: die Angabe verfälschter Namens- und/oder Adressdaten, die Aufgabe einer Bestellung, obwohl der Besteller wusste, dass er nicht bezahlen kann, Betrug im Zusammenhang mit Retouren, Identitätsbetrug, die Angabe gestohlener Zahlungsdaten (Kreditkarten etc.).
Gewachsene Schadenvolumina
Die Schadenssumme der Betrugsfälle im Onlinehandel 2019 lag laut Handelsverband noch mehrheitlich (55 %) unter 500 Euro. In 20 % der Fälle betrug sie bis zu 5.000 Euro, in 13 % bis zu 10.000 Euro, in 10 % bis zu 100.000 Euro.
2020 hat sich das Schadensausmaß signifikant erhöht, gibt der Handelsverband bekannt: „Nur noch ein Fünftel der Schadenssummen lag unter 500 Euro, in 30 % der Fälle verloren die Händler hingegen zwischen 5.000 und 10.000 Euro.
Auch der Anteil der Fälle mit einem Schaden zwischen 100.000 und einer Million Euro ist gewachsen: von zwei auf 13 %.
Es zeigt sich auch, dass größere Unternehmen durch Onlinebetrug wesentlich höhere wirtschaftliche Einbußen erlitten. In den meisten Fällen (36 %) belief sich die Schadenssumme bei Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten auf Beträge zwischen 5.000 und 10.000 Euro.
Ein Drittel der Konsumenten hatte schon mit Schadsoftware zu tun
Die Studie beleuchtet außerdem die Perspektive der Konsumenten. Hierzu hat der Handelsverband zusammen mit Mindtake Research die Antworten von 500 Personen ausgewertet.
Unabhängig vom Thema Handel: Wie oft haben diese Befragten bereits Erfahrung mit Cyberkriminalität gemacht? Meistgenannte Erscheinungsform: Auf dem Computer hat sich Schadsoftware (Viren, Trojaner) eingenistet (33 %).
15 % waren schon mit Datendiebstahl konfrontiert, 14 % mit Betrug bei Online-Transaktionen (z.B. Zahlung ohne Leistung), 6 % mit digitaler Erpressung, 3 % mit „Fake President“-Betrug.
Opfer eines Fake-Webshops ist zwar die große Mehrheit der Befragten noch nicht geworden, immerhin war laut der Umfrage aber schon jeder Fünfte (19 %) einmal davon betroffen.
Größte Sorge vor Kontodaten-Missbrauch
In Bezug auf welche Daten haben die befragten Konsumenten am meisten Angst, Opfer von Cyberkriminalität zu werden? Ganz eindeutig: Kontodaten (52 %).
13 % sorgen sich vorrangig um die auf ihrem PC gespeicherten Daten, 12 % vor einem Verlust über die Kontrolle über das Gerät.
Um sich gegen Cyberangriffe zu wappnen, verwenden nach eigenen Angaben 78 % Antiviren-Software, 68 % spielen regelmäßig Updates ein, 63 % haben eine Firewall. Eine Verschlüsselung von Daten und/oder E-Mails ist bei 26 % im Einsatz.
Wovor sorgen sich die Österreicher aktuell?
Die Triple M Matzka Markt- und Meinungsforschung hat dazu im Auftrag der Donau Versicherung die Verhaltensweisen der Österreicher im Hinblick auf Vorsorgeuntersuchungen und Krebs untersucht.
Demnach ist das Bewusstsein für Gesundheitsfragen stark ausgeprägt und die Sorge vor einer Erkrankung groß, betont Donau-Generaldirektorin Judit Havasi.
Gleichzeitig besteht großer Aufhol- und Beratungsbedarf in der finanziellen Vorsorge.
Corona-Sorgen nehmen ab
Die Frage, was derzeit häufig Sorgen bereitet, beantworteten 32 % mit „Corona“. Im Vergleich mit der Erhebung im Vorjahr bedeutet dies einen Rückgang um 2 %.
Armut bzw. Geldsorgen befürchten laut Studie nun 26 % (2021: 22 %).
Erkrankungen liegen bei dieser Frage mit 21 % (Vorjahr: 20 %) an dritter Stelle.
Themen, die Angst bereiten
Etwas anders ist das Bild bei vorgegebenen Fragen, aus denen drei ausgewählt werden konnten. 36 % der Studienteilnehmer erklärten, dass steigende Lebenshaltungskosten zu den Themen zählen, die sie derzeit am meisten ängstigen; 2021 waren es nur 23 % gewesen.
Finanzielle Nöte stellen für 31 % (Vorjahr: 32 %) einen Grund zur Sorge dar, schwere Erkrankungen werden von 30 % (Vorjahr: 25 %) genannt. Das Thema Covid-Erkrankung wurde weniger wichtig: 28 % haben davor Angst, im Vorjahr waren es 37 %.
Stark zugenommen seit der letzten Befragung hat auch die Sorge vor gesellschaftlichen Spannungen: 24 % befürchten diese nun (2021: 15 %). Vor allem Jüngere befürchten steigende Lebenshaltungskosten, Ältere dagegen gesellschaftliche Spannungen.
Mehr als die Hälfte fürchtet sich vor Krebs
Die Erkrankung, die den Studienteilnehmern am meisten Sorge bereitet, ist Krebs: Hatten im Vorjahr nur 42 % diese Befürchtung geäußert, so sind es nun 54 %. Den starken Anstieg erklärt Havasi auch damit, dass in der Berichterstattung von coronabedingt gefährdeten Behandlungen die Rede war.
Regelmäßiger Sport und das Vermeiden von Rauchen zählen für jeweils rund die Hälfte der Befragten zu den von ihnen umgesetzten Vorsorgemaßnahmen.
Deutlich stärker wird nun auf die mentale Gesundheit geachtet (47 nach 39 %) und auf die jährliche Vorsorgeuntersuchung (40 nach 36 %) gesetzt. Die Angst vor einem Arztbesuch bzw. vor Untersuchungen haben nachgelassen.
Information und Vorsorgemaßnahmen
Über Vorsorge- und Gesundheitsthemen fühlen sich 57 % eher oder sehr gut informiert, 8 % aber weniger gut oder schlecht.
Dabei ist eine starke Korrelation festzustellen: Wer sich gut informiert fühlt und sich mit dem Thema Gesundheit beschäftigt, fühlt sich im Regelfall auch gesünder.
Verstärkt wird wieder die Krebsvorsorge in Anspruch genommen. Starke Unterschiede gibt es hier zwischen den Geschlechtern: So nehmen 80 % der Frauen Krebsabstriche und 70 % Mammografien in Anspruch, deutlich mehr als noch vor einem Jahr (66 bzw. 54 %).
Unter Männern ist die Untersuchung der Prostata zwar „praktisch allen“ bekannt (96 %). Genutzt wird sie aber nur von 39 %, stärker vor allem von Männern über 50 Jahren. Hier besteht also Handlungsbedarf.
Finanzielle Vorsorge ausbaufähig
Finanzielle Vorsorge erhöht auch die Zufriedenheit mit der eigenen Gesundheit.
Allerdings verfügen 72 % der Befragten nicht über eine private Zusatzversicherung im Gesundheitsbereich und sind damit auf die staatliche Säule angewiesen.
Dass es auch Krebs-Zusatzversicherungen gibt, ist 33 % der Studienteilnehmer bekannt; dabei wissen Männer (37 %) besser Bescheid als Frauen (29 %). Abgeschlossen haben eine solche Versicherung allerdings nur 2 % aller Befragten.
Besonders erstaunlich ist, dass 86 % keine zusätzlichen finanziellen Vorsorgen für den Fall einer Krebserkrankung getroffen haben; dabei sorgen Männer noch etwas häufiger vor als Frauen. Allgemein gilt es somit, „Frauen stärker ins Boot zu holen“, so Havasi abschließend.
In jedem Fall empfiehlt sich auch: Besprechen Sie sich mit Ihrem Versicherungsmakler – um die bestmögliche Vorsorgelösung herauszufinden.
Im Herbst steigt wieder die Gefahr von Wildunfällen. Im Vorjahr ereigneten sich in Österreich 224 Wildunfälle mit Personenschaden, 249 Menschen wurden dabei verletzt, einer verunglückte sogar tödlich. Der ÖAMTC fasst zusammen, wie man sich schützen kann.
Im Herbst steigen leider auch die Gefahren von Wildunfällen. So ereigneten sich die meisten Wildunfälle im Vorjahr in Niederösterreich (93) vor Oberösterreich (41), der Steiermark (30), dem Burgenland (22), Kärnten (21), Tirol (10), Salzburg (5) und Wien (2). In Vorarlberg ereignete sich kein Wildunfall mit Personenschaden.
Traurig: In Oberösterreich war sogar ein Todesopfer zu beklagen.
Wie kann man sich also vor Wildunfällen wappnen?
Aufprallwucht von zwei Tonnen
„Trifft man mit 50 km/h auf einen 20 kg schweren Rehbock, wirkt eine halbe Tonne auf Fahrzeug und Fahrer, bei 100 km/h beträgt die Aufprallwucht zwei Tonnen“, erklärt Roland Frisch, Pkw-Chefinstruktor der ÖAMTC Fahrtechnik.
Die größte Gefahr entsteht aber durch riskante Ausweichmanöver. Die Folgen für Autoinsassen und andere Verkehrsteilnehmer sind dramatisch, wenn man von der Fahrbahn abkommt, im Gegenverkehr landet oder einen Baum am Straßenrand touchiert.
Wenn der Bremsweg nicht mehr ausreicht, ist es unter Umständen besser, einen Zusammenstoß mit dem Tier in Kauf zu nehmen, gibt Frisch zu bedenken. Ist eine Kollision mit einem Wildtier unvermeidlich, sollte man stark bremsen, das Lenkrad gut festhalten und auf Kurs bleiben.
Wildunfälle vermeiden – Vorsicht bei Warnschildern, Fernlicht aus, hupen
Am größten ist die Gefahr von Wildunfällen morgens und abends in der Dämmerung, ein erhöhtes Wildwechsel-Risiko besteht auf Landstraßen, besonders an Wald- und Feldübergängen.
Daher sollte man im Bereich von Wildwechsel-Warnschildern sehr aufmerksam und vorausschauend fahren, den Abstand zum Vorderfahrzeug entsprechend vergrößern und bremsbereit sein.
Entscheidend ist nicht nur der Blick nach vorne, sondern auch die Sicht seitlich neben das Fahrzeug. Sobald man ein Tier sieht, muss man die Geschwindigkeit stark reduzieren, das Fernlicht abblenden und hupen. Da Wildtiere meist in Gruppen flüchten, sollten Autofahrer außerdem damit rechnen, dass auf ein Tier ein weiteres folgen kann.
Moderne Wildwarngeräte sind eine sinnvolle Ergänzung, ersetzen eine achtsame Fahrweise jedoch nicht.
Rechtliche Bestimmungen im Falle eines Auffahrunfalls
Fahrzeuglenker dürfen nicht plötzlich und für den Nachfolgeverkehr überraschend bremsen. Wer wegen eines Tieres bremst, kann bei einem Auffahrunfall wegen eines eventuellen Mitverschuldens einen Teil des Schadenersatzes verlieren.
Die Rechtsprechung beurteilt das juristisch korrekte Verhalten von Lenkern vor allem auf Grundlage der Größe des Tieres. Bei einem Zusammenstoß mit einem Wildschwein, Reh oder Hirsch gilt die Gefahr einer Verletzung von Autoinsassen als so groß, dass daraus im Regelfall kein Mitverschulden angelastet wird.
Der ÖAMTC rät daher – gerade in Zeiten erhöhten Wildwechsels – die richtige Beleuchtung zu verwenden und zum Vordermann einen besonders großen Abstand zu halten.
Nach dem Wildunfall – Unfallstelle absichern, Polizei verständigen
Nach einem Unfall mit einem Wildtier ist Folgendes zu tun: nach Möglichkeit an sicherer Stelle halten, Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen, Unfallstelle mit dem Pannendreieck absichern, eventuell verletzte Personen versorgen und Polizei (oder wenn bekannt, den Jagdaufseher) verständigen, auch wenn das (verletzte) Tier weiterläuft.
Die so genannte „Blaulichtsteuer“ fällt in der Regel nicht an. Außerdem gilt: Verletzte Tiere nicht berühren, denn wer ein verletztes oder getötetes Wild mitnimmt, macht sich wegen Diebstahls strafbar.
In diesem Sinne: Kommen Sie gut durch den herbstlichen Straßenverkehr!
Bei heißen Temperaturen – unabhängig vom Fahrzeug – ist auf das richtige Schuhwerk zu achten. Andernfalls drohen auch versicherungsrechtliche Konsequenzen.
Hand aufs Herz: Uns ist das auch schon passiert. Es mag bequem sein, bei Hitze mit Sandalen, Flip-Flops oder anderem luftigen Schuhwerk Auto zu fahren oder aufs Fahrrad zu steigen.
Aber: „Nicht alles, was bei den sommerlichen Temperaturen komfortabel ist, eignet sich auch zum Lenken eines Fahrzeuges. Auch wenn es laut Gesetz nicht direkt verboten ist, sollte man hier kein Risiko eingehen“, sagt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner.
Was gilt es also zu beachten?
Mögliche versicherungsrechtliche Konsequenzen
Grundsätzlich darf man das Auto, Motorrad oder Fahrrad nur in einem Zustand bedienen, in dem es sicher beherrschbar ist. Rechtliche Konsequenzen sind dann denkbar, wenn ein Verkehrsunfall durch ein bestimmtes Schuhwerk zumindest mitverursacht wurde.
Dazu zählen Fälle, in denen eine andere Fußbekleidung das Unglück hätte verhindern können. Dann gibt es zudem versicherungsrechtliche Konsequenzen – unter Umständen bezahlt die Versicherung entstandene Schäden nicht.
High Heels, Schlapfen und Bergschuhe sind zum Autofahren nicht geeignet
„Es gibt drei Arten von Schuhen, die zum Autofahren nicht empfehlenswert sind“, weiß Roland Frisch, Pkw-Chefinstruktor der ÖAMTC Fahrtechnik.
Mit sehr hohen Absätzen hat man mit der Ferse keinen Halt. Bei offenen Schuhen wie Flip-Flops, Badeschlapfen oder Sandalen besteht die Gefahr, dass sich das Pedal zwischen Schuh und Fuß verheddert. Außerdem hat man ebenfalls kaum Halt.
Und mit sehr klobigen Schuhen hat man kein Gefühl mehr für die Pedale. Gerade in Schreck- und Notsituationen sollte man automatisch das richtige Pedal treten. Da ist keine Zeit zum Korrigieren.
Und barfuß zu fahren ist eine noch gefährlichere Idee. Bei einer Gefahrenbremsung kann so unmöglich der erforderliche Druck auf die Pedale ausgeübt werden.
So soll der perfekte „Fahrschuh“ sein – Tipp: Ersatzschuhe im Auto haben
Autofahrer sind am besten mit einem Schuh aus festem und bequemem Material, mit guter Passform und flacher, dünner, rutschfester Sohle unterwegs.
Das sorgt für einen guten Halt, verhindert das Einfädeln zwischen den Pedalen und sorgt für optimale Kraftübertragung auf die Pedale. Frisch rät, zur Sicherheit ein Paar „fahrtaugliche“ Schuhe im Auto zu haben, auf die man vor Fahrtantritt wechseln kann.
Die ausgezogenen Schuhe sollten sicher verstaut werden – am besten in Kofferraum oder im Fußraum des Beifahrers. Keinesfalls dürfen sie im Lenkerfußraum liegen, dort können sie sich unter den Pedalen verklemmen.
In diesem Sinne: Fahren Sie mit dem richtigen Schuhwerk – und vermeiden Sie damit mögliche versicherungsrechtliche Konsequenzen.
Wer kommt eigentlich für in der Waschstraße verursachte Schäden auf? Der Betreiber des Unternehmens, ist die Antwort. Was aber muss der geschädigte Autofahrer tun, um zu seinem Recht zu kommen?
Wir alle freuen uns: Endlich geht es „nach draußen“.
Viele bringen jetzt ihre Autos „auf Vordermann“, dazu gehört auch der Frühjahrsputz.
Doch wer haftet, wenn das Fahrzeug in der Wachstraße beschädigt wird?
Was alles passieren kann
Zerkratzte Spiegel, abgerissene Scheibenwischer, gebrochene Antennen – all das kommt zwar selten vor, ausgeschlossen sind solche Ärgernisse jedoch nicht.
ÖAMTC-Jurist Alexander Letitzki klärt auf: „Grundsätzlich entscheidet die Ursache für den Schaden, ob der Betreiber der Waschanlage aufkommen muss oder nicht.“
Bestes Beispiel sind hier die Seitenspiegel: In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht in der Regel, dass eine Haftung für außen an der Karosserie angebrachte Teile keine Haftung übernommen wird, wenn diese nicht eingeklappt oder abmontiert waren.
Die Spiegel selbst einzuklappen und die Antenne nach Möglichkeit abzuschrauben, sollte also für jeden, der sein Auto waschen lassen möchte, zu den Standard-Handgriffen gehören.
Werkvertrag zwischen Betreiber und Kunde
Freilich kann ein etwaiger Schaden am Fahrzeug aber auch durch eine Fehlfunktion der Anlage verursacht werden.
In diesem Fall braucht man sich als Kunde nicht mit der Ablehnung der Ansprüche abzufinden.
„Zwischen Betreiber und Kunde besteht ein Werkvertrag. Daher kommt es zu einer Umkehr der Beweislast für Schadenersatzforderungen, das heißt, der Betreiber kann haftbar gemacht werden, wenn er seine Unschuld nicht beweisen kann“, sagt der Experte des Mobilitätsclubs.
Es ist daher ratsam, so viele Beweise wie möglich zu sammeln. Beschädigte Teile, Fotos sowie Zeugen können im Nachhinein hilfreich sein.
Tipps bei Schäden in der Waschstraße
Kontrollieren Sie Ihr Fahrzeug nach der Wäsche.
Melden Sie einen etwaigen Schaden umgehend beim Waschstraßenbetreiber.
Sichern Sie so viele Beweise wie möglich (Spuren, Zeugen, beschädigte Teile usw.).
Finden Sie sich nicht ohne Weiteres mit einer vollständigen oder teilweisen Ablehnung der Ansprüche ab.
Von der Autowäsche zu Hause, bei der man mit besonderer Vorsicht vorgehen könnte, rät die ÖAMTC-Juristin hingegen ab: „Verschmutzt man dabei die Straße, können Strafen von bis zu 72 Euro verhängt werden. Die Fahrt in die Waschstraße ist aber vor allem der Umwelt zuliebe eindeutig die bessere Wahl“, so Berthold abschließend.
In diesem Sinne: Kommen Sie mit Ihrem Fahrzeug gut durch die Waschstraße – und endlich in die Ferne, in die Weite, „nach draußen“.
98 % der Österreicher sehen Erdbeben nicht als relevante Gefahr.
Dabei hat es in der Geschichte Österreichs verheerende Erdbeben gegeben, alle 75 Jahre muss hierzulande mit schweren Gebäudeschäden gerechnet werden. Erdbebensicheres Bauen, die Verstärkung von Altbauten und eine Auseinandersetzung mit dem richtigen Verhalten bei Erdbeben sind besonders wichtig, um Schäden möglichst gering zu halten.
Die heftigen Erschütterungen haben viele Menschen in Angst versetzt: Zahlreiche Gegenstände sind umgefallen, Bücher aus Regalen gefallen und Lampen haben stark gependelt. Auch leichte Schäden an Gebäuden sind gemeldet worden, hauptsächlich Risse im Verputz.
Dass auch hierzulande stärkere Erdbeben möglich sind, zeigte sich zuletzt am 30. März, als im südlichen Wiener Becken die Erde bebte. Das Beben mit Epizentrum bei Breitenau im Steinfeld hatte laut Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG) eine Magnitude von 4,6 und war das stärkste in Österreich seit 11. Juli 2000.
Innerhalb von zwei Wochen – zwischen 2. April, 8:23 Uhr und 16. April, 6:08 Uhr – listet die ZAMG 76 Erdbeben in Österreich auf. Das stärkste hatte eine Magnitude von 2,6.
Registriert werden pro Jahr rund 600 in Österreich lokalisierte Erdbeben, von der Bevölkerung wahrgenommen werden von diesen durchschnittlich nur 48.
Schwere Schäden in der Vergangenheit
Das früheste bekannte Beben in Österreich hat sich am 4. Mai 1201 im Raum Katschberg ereignet. Das Epizentrum dürfte sich in Kärnten befunden haben, die Epizentralintensität wird mit 9 auf der zwölfteiligen europäischen Makroseismischen Skala (EMS-98) geschätzt.
1590 hat ein schweres Erdbeben in Ried am Riederberg dazu geführt, dass in Wien die Türme der Michaelerkirche und der Schottenkirche teilweise einstürzten. Große Schäden hatten beispielsweise auch ein Beben in Wiener Neustadt im Jahr 1768 und eines in Leoben 1794 verursacht.
Aus jüngerer Zeit erwähnenswert sind ein Erdbeben im Raum Seebenstein im Jahr 1972, das damals zu Millionenschäden geführt hat, oder das Erdbeben von 1976 im italienischen Friaul, das 989 Todesopfer forderte.
Geringes Gefahrenbewusstsein
Dennoch sind die Österreicher nur unzureichend auf Erdbeben vorbereitet, wie das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) feststellte. Eine repräsentative Befragung hat ergeben, dass 98 % Erdbeben nicht als relevante Gefahr ansehen.
Demnach ist nur jeder dritte Österreicher auf ein Erdbeben vorbereitet.
Typische Erdbebengebiete in Österreich
Alle zwei bis drei Jahre muss in Österreich mit leichten Gebäudeschäden durch ein stärkeres Erdbeben gerechnet werden.
Die meisten fühlbaren Erdbeben haben sich in den vergangenen 21 Jahren in Tirol ereignet (286), gefolgt von Niederösterreich (181), der Steiermark (129), Kärnten (118) und Vorarlberg (80). Während es in Wien kein Erdbeben gab, waren 128 ausländische Beben in Österreich spürbar.
Grundsätzlich können in Österreich aber fast überall Erdbeben vorkommen. Grund ist die Bewegung tektonischer Platten: Wenn sich Spannungen im Untergrund ruckartig lösen, entstehen Erdbeben. In Europa driftet die Adriatische Platte nach Norden und trifft hier auf die Eurasische Platte.
Zu den bedeutendsten tektonisch aktiven Zonen in Österreich, in denen sich die meisten Erdbeben ereignen, zählen das Rheintal in Vorarlberg, das Inntal und seine Seitentäler in Tirol, das Mur- und Mürztal in der Steiermark sowie in Niederösterreich das Semmeringgebiet und das Wiener Becken.
Erdbebensicheres Bauen
Entscheidend für erdbebengerechtes Bauen ist die Erdbebengefährdung jenes Gebietes, in dem die Errichtung geplant ist. Dabei handelt es sich um die Wahrscheinlichkeit des Überschreitens einer durch ein Erdbeben hervorgerufenen Bodenbeschleunigung innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums.
Eurocode-8, das Normenwerk für erdbebengerechtes Bauen in Europa, schreibt dafür eine Nichtüberschreitungswahrscheinlichkeit von 90 % in einem Zeitraum von 50 Jahren vor.
Um bei der Planung von neuen Gebäuden entsprechende Vorkehrungen treffen zu können, werden für das Bundesgebiet fünf Gefährdungsstufen definiert, in denen mit unterschiedlicher, durch ein Erdbeben hervorgerufener Bodenbeschleunigung zu rechnen ist.
Besondere Vorsicht bei Neubauten
In den laut Erdbebengefährdungskarte zur Zone vier zählenden Regionen Wiener Neustadt, Scheibbs, Kindberg, Katschberg, Nassfeld und Innsbruck können die Bodenbeschleunigungen 1 m/s² überschreiten; dort ist besondere Vorsicht bei der Ausführung von Gebäuden geboten.
Das KFV weist allerdings darauf hin, dass viele Bauwerke in Österreich in einer Zeit errichtet worden sind, in der es noch keine Vorgaben für erdbebensicheres Bauen gegeben hat. Fast jedes vierte Gebäude – exakt 23 % – ist hierzulande gefährdet, im Fall von Erdbeben Schäden zu erleiden.
Fragen Sie daher auch Ihren Versicherungsmakler: Wie kann ich mich bestmöglich gegen Erdbebenschäden schützen?